
Vorsteuer: So sichern Sie sich Ihren Anspruch auf den Vorsteuerabzug
Die Umsatzsteuer, die Ihnen andere Unternehmen in Rechnung stellen, können Sie in Ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung als Vorsteuer geltend machen. Sie verrechnen Ihr Vorsteuer-Guthaben mit Ihrer Umsatzsteuerschuld und überweisen nur noch die Differenz an die Finanzverwaltung (sog. Zahllast). Ist Ihr Anspruch höher, erstattet …