Vorsteuer: So sichern Sie sich Ihren Anspruch auf den Vorsteuerabzug

Vorsteuer: So sichern Sie sich Ihren Anspruch auf den Vorsteuerabzug

Die Umsatzsteuer, die Ihnen andere Unternehmen in Rechnung stellen, können Sie in Ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung als Vorsteuer geltend machen. Sie verrechnen Ihr Vorsteuer-Guthaben mit Ihrer Umsatzsteuerschuld und überweisen nur noch die Differenz an die Finanzverwaltung (sog. Zahllast). Ist Ihr Anspruch höher, erstattet Ihnen der Fiskus Ihr Guthaben. Damit Ihnen Ihr Vorsteuerabzug nicht mehr streitig gemacht werden kann, sollten Sie die nachfolgenden Tipps beachten, denn dann sind Sie auf der sicheren Seite.

    Was sind die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug?

    Voraussetzung für Ihren Vorsteuerabzug ist, dass Ihnen eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt. Enthält sie alle erforderlichen Angaben, steht Ihnen Ihr Vorsteueranspruch zu und kann Ihnen nicht mehr streitig gemacht werden.

    Kann die Umsatzsteuer-Voranmeldestelle die Rechnungen zur Prüfung anfordern?

    Im Rahmen Ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung errechnen Sie Ihre Umsatzsteuer-Zahllast zwar selbst, dennoch hat die Finanzverwaltung das Recht, Ihre Eingangsrechnungen zur Prüfung vollständig oder nur zum Teil anzufordern. In aller Regel erfolgt dies durch die Umsatzsteuer-Voranmeldungsstelle. Bei der Anforderung handelt es sich nicht um eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung.

    Wann wird der Fiskus die Vorsteuer prüfen wollen?

    Immer dann, wenn Sie sich ein besonders hohes Vorsteuerguthaben errechnen (hängt vom jeweiligen Einzelfall ab), wird der Fiskus den Betrag nicht ohne Weiteres an Sie auszahlen. Hierfür sorgen interne Kontrollmechanismen, die den Sachbearbeiter darauf hinweisen, dass er bestimmte Belege prüfen soll. Die erforderlichen Unterlagen werden dann bei Ihnen angefordert.

    Wie können Sie die Auszahlung beschleunigen?

    Sie können die Auszahlung Ihres Umsatzsteuerguthabens mit einfachen Mitteln wesentlich beeinflussen: Wenden Sie sich bei hohen Guthaben am besten telefonisch an Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungsstelle. Fragen Sie dort nach, ob Sie z. B. bei einer Erstattung von 10.000 € alle oder nur einen Teil Ihrer Belege zur Prüfung vorlegen sollen. Hier kommt es natürlich auch auf die Art Ihres Unternehmens, Ihre bisherigen Voranmeldungen sowie Ihre betrieblichen Besonderheiten an. Durch die telefonische Absprache erreichen Sie eine wesentlich schnellere Erstattung, als wenn Sie erst auf Anforderung Ihre Unterlagen übersenden. Positiver Nebeneffekt: Ihre Liquidität verbessert sich!

    Ob Sie Ihre Umsätze nach vereinbarten (Soll-Versteuerung) oder vereinnahmten Entgelten (Ist-Versteuerung) besteuern, spielt für Ihren Vorsteuerabzug keine Rolle. In beiden Fällen können Sie Ihren Vorsteueranspruch geltend machen.

    Welche Angaben in eine ordnungsgemäße Rechnung gehören, lesen Sie hier.

    Autor: Markus Kahr