Künstlersozialkasse: Sozialversicherung für Freiberufler

Künstlersozialkasse: Sozialversicherung für Freiberufler

Die Künstlersozialkasse ist immer dann gefragt, wenn es um die Sozialversicherung für Künstler und Publizisten geht. Sie erbringt zwar selbst keine Versicherungsleistungen, nimmt aber in ihrer Funktion die Rolle des Arbeitgebers ein, der bei Arbeitnehmern die Hälfte der Sozialversicherungsabgaben erbringt. Unternehmen sind zum finanziellen Beitrag an die Künstlersozialkasse verpflichtet, wenn sie Künstler und / oder Publizisten beauftragen: Hier kommt es in der Praxis oft zu Schwierigkeiten, da nicht immer klar ist, wer zur Künstlersozialabgabe verpflichtet ist.

    Wie profitieren Sie von der Künstlersozialkasse?

    Die Künstlersozialkasse ist ein Teil des deutschen Sozialversicherungssystems. Wer in Deutschland als freiberuflicher Künstler oder Schriftsteller bzw. Publizist beruflich tätig ist, der ist genau wie alle anderen Selbstständigen daran interessiert, sich nicht nur gegen typische berufliche Risiken abzusichern. Auch die Sozialversicherung zählt zu den wichtigen Parametern, wenn es darum geht, im beruflichen Bereich Vorsorge zu treffen.

    Die Berufsgruppe der Künstler ist dabei besonders häufig von starken Schwankungen in Punkto Einkommen betroffen. Hier lässt sich regelmäßig nur sehr schwer eine Prognose aufstellen, die eine langfristige Planung finanzieller Art möglich macht. Die Künstlersozialkasse fungiert als Freiberufler-Krankenkasse und stellt für Künstler, Publizisten oder Schriftsteller einen wichtigen Teil des gesetzlichen Sozialversicherungssystems dar.

    Was ist die Künstlersozialkasse?

    Die Künstlersozialkasse entstand bereits 1983. Ihr liegt das Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten von 1981 zugrunde. Durch die Künstlersozialkasse (oder kurz: KSK) werden selbstständige Künstler und Publizisten in die gesetzliche Sozialversicherung mit einbezogen. Während andere Selbstständige die Beiträge für die Sozialversicherung komplett selbst tragen, fungiert die Künstlersozialkasse als Ersatz für den Arbeitgeber, der sonst im Rahmen der Sozialversicherung die Hälfte der Beiträge übernimmt.

    Künstler, die über die Künstlersozialkasse versichert sind, zahlen somit nur die Hälfte des Gesamtbeitrages in die Sozialversicherung ein – die andere Hälfte übernimmt die KSK. Künstler und Publizisten nehmen damit eine Sonderstellung ein, denn grundsätzlich sind Selbstständige in Deutschland auf sich gestellt, wenn es um die Absicherung über Sozialversicherung & Co. geht.

    Hintergrund für die Schaffung der Künstlersozialkasse war der Umstand, dass Künstler regelmäßig keine stabile Einkommenssituation aufweisen. Sie leben von Auftrag zu Auftrag und sind damit oftmals nicht in der Lage, die hohen Beiträge zur eigenen sozialen Absicherung zu stemmen. Daher sollten diese nach dem Willen des Gesetzgebers den gleichen Schutz erhalten wie Angestellte bzw. Arbeitnehmer.

    Wer ist Künstler?

    Die KSK richtet sich ausschließlich an Künstler und Publizisten. Während unter Publizisten alle Selbstständigen fallen, die als Schriftsteller, Journalist oder in ähnlicher Weise tätig sind oder eine derartige Tätigkeit lehren, ist der Personenkreis der Künstler nur schwer einzugrenzen. Für die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse gelten daher die Voraussetzungen aus § 1 Künstlersozialversicherungsgesetz (kurz: KSVG); Künstler ist demnach, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt.

    Zu den Künstlern zählen demnach zum Beispiel:

    • Komponisten, Sänger und Alleinunterhalter
    • Tänzer, Schauspieler und Moderatoren
    • Regisseur, Kostüm- und Maskenbildner
    • Bildhauer, Maler und Fotografen
    • Zeichner, Layouter und Grafiker
    • Schriftsteller, Lektoren und Journalisten
    • Übersetzer
    • Webdesigner.

    Wer kann Mitglied der Künstlersozialkasse werden?

    Alle Selbstständigen, die die Voraussetzungen aus § 1 KSVG erfüllen, können Mitglied der KSK werden und damit von den Vorteilen profitieren, die die Künstlersozialkasse ihren Versicherten bietet. Dafür sie lediglich einen Antrag stellen, der von der KSK entsprechend geprüft und abschließend beschieden wird.

    Wichtig zu wissen: Es reicht nicht aus, die Merkmale als Künstler oder Publizist zu erfüllen, um Mitglied der KSK zu werden. Voraussetzung ist ebenfalls, dass ein bestimmtes Mindesteinkommen durch die Tätigkeit erzielt wird. Dieses liegt aktuell bei 3900 Euro pro Jahr. Eine Ausnahme gilt hier lediglich für Berufsanfänger und höchstens für einen Zeitraum von maximal drei Jahren.

    Was sind die Vorteile der Künstlersozialkasse?

    Als Mitglied der KSK genießen Künstler einen umfassenden sozialen Versicherungsschutz. Dazu zählt insbesondere die Möglichkeit der Rentenversicherung. Während alle anderen Selbstständigen die Altersvorsorge selbst in die Hand nehmen müssen, ist durch die Mitgliedschaft in der KSK automatisch auch die gesetzliche Rentenversicherung gewährleistet.

    Ein weiterer Vorteil der Künstlersozialkasse ist durch den Umstand gegeben, dass die Versicherungsbeiträge einkommensabhängig gestaffelt sind. Sinkt das Einkommen, werden auch die Beiträge für die KSK reduziert – steigt das jährliche Einkommen, werden die Beiträge entsprechend angepasst. Die Künstlersozialkasse fragt dazu einmal im Jahr das zu erwartende Einkommen im darauffolgenden Jahr ab. Dieses sollte bis 01.12. des jeweiligen Jahres an die KSK gemeldet werden. Die Künstlersozialkasse stimmt dann die Beiträge auf das zu erwartende Einkommen ab.

    Wichtig zu wissen: Auch unabhängig von der jährlichen Abfrage haben Sie als Künstler die Möglichkeit, über die sogenannte Änderungsmitteilung eine veränderte Einkommenssituation direkt an die KSK zu melden. Dies ist wichtig, da zuviel gezahlte Beiträge nicht zurückgezahlt werden. Demgegenüber kann es bei zu niedrigen Beiträgen durchaus zu Nachforderungen kommen. Als Künstler sollten Sie daher die KSK regelmäßig über Ihre Einkommenssituation informieren. Durch ein Online-Formular ist dies unproblematisch und mit wenigen Klicks möglich.

    Was sind die Nachteile der Künstlersozialkasse?

    So vorteilhaft die KSK auch erscheint: Regelmäßig wird auch Kritik am System der Künstlersozialkasse durch unterschiedliche Interessensgruppen vorgebracht. Ein hauptsächlicher Kritikpunkt liegt an der scheinbaren Bevorzugung von Künstlern: Während andere Selbstständige auch bei niedrigem oder schwankendem Einkommen ihre soziale Absicherung in voller Höhe selbst bezahlen müssen, werden Künstler durch die Mitgliedschaft in der KSK privilegiert.

    Kritik gilt auch der Versicherungspflicht über die KSK. Künstler müssen sich über die Künstlersozialkasse versichern, sobald sie die o. g. Merkmale aus § 1 KSVG erfüllen. Es handelt sich damit nicht um eine freiwillige Versicherung.

    Gleiches gilt für das Mindesteinkommen, das ebenfalls eine Voraussetzung für die Versicherung über die KSK ist. Berufsanfänger haben es häufig schwer, dieses Einkommen zu erzielen – auch über den von der KSK gewährten Rahmen von drei Jahren hinaus. Wer im Jahr weniger verdient als aktuell 3900 Euro, für den kommt die KSK nicht in Betracht. Andererseits dürfte es dann auch schwierig sein, überhaupt eine angemessene Absicherung über private Anbieter bezahlen zu können.

    Wer finanziert die Künstlersozialkasse?

    Die Gelder der KSK stammen nur zu einem kleinen Teil aus den Versicherungsbeiträgen der versicherten Mitglieder. Ein großer Teil wird aus den Abgaben bestritten, die Unternehmen an die KSK abführen müssen.

    Jedes Unternehmen, das freiberufliche Künstler oder Publizisten beauftragt, ist verpflichtet, dies der Künstlersozialkasse zu melden. Mit der Beauftragung werden entsprechende Abgaben fällig (sogenannte Künstlersozialabgabe). Diese liegt aktuell bei 4,2 Prozent des gezahlten Honorars, das in dem jeweiligen Jahr gezahlt wird. Unternehmen, die Künstler oder Publizisten beauftragen, haben bis zum 31. März eines jeden Jahres Zeit, die an die Künstler im Jahr davor gezahlten Entgelte bei der KSK anzumelden.

    Wichtig zu wissen: Die Künstlersozialabgabe wird für Unternehmen auch dann fällig, wenn der beauftragte Künstler selbst kein KSK-Mitglied ist. Hier herrscht zum Teil große Unkenntnis innerhalb der Unternehmen. Fälschlicherweise gehen die Verantwortlichen dann davon aus, dass die Künstlersozialabgabe nur dann fällig wird, wenn der beauftragte Künstler auch tatsächlich als Versicherter über die  Künstlersozialkasse gilt. Das ist gerade nicht der Fall! Unternehmen, die ihrer Meldepflicht diesbezüglich nicht nachkommen, riskieren Nachzahlungen und Bußgelder von bis zu 5000 Euro. Als Unternehmen sollten Sie sich also dringend mit dem Thema Künstlersozialabgabe auseinandersetzen!

    Regelmäßig gehören zum Kreis der Abgabepflichtigen Unternehmen wie:

    • Verlage
    • Museen
    • Konzertveranstalter
    • Theater
    • Presseagenturen
    • Marketingagenturen
    • Web- bzw. SEO-Dienstleister.

    Durch die Zunahme der Medienberufe und der unterschiedlichen Ausprägungen ist auch in Zukunft mit einer Zunahme der Versicherungspflichtigen zu rechnen. Hier hat es auch in der Vergangenheit große Änderungen gegeben – durch die Öffnung der KSK für weitere Berufe ist aber auch angesichts einer immer größeren Digitalisierung dafür gesorgt, dass digitale Künstler den gleichen Schutz genießen wie traditionelle Künstler.