Gründungszuschuss: Welche Förderung für Existenzgründer gibt es?

Gründungszuschuss: Welche Förderung für Existenzgründer gibt es?

Damit Sie auch langfristig als Existenzgründer auf der Erfolgsspur bleiben, lohnt sich ein Blick in die vielen Förderprogramme, die Ihnen als Gründer zur Verfügung stehen! Auch richten wir den Blick darauf, welche Voraussetzungen Sie für eine Förderung mitbringen müssen!

    Warum eignen sich klassische Kredite für Gründer oft nicht?

    Existenzgründung ist das Hauptthema für diejenigen, die nach Alternativen zur beruflichen Betätigung als Arbeitnehmer suchen – aber auch für diejenigen, die zum Beispiel nach einer Arbeitslosigkeit wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen wollen. Dabei stellt der Start in die Selbstständigkeit auch die Möglichkeit dar, eine eigene Geschäftsidee gewinnbringend auf den Markt zu bringen oder um ein bereits existierendes Unternehmen zu übernehmen.

    Wer sich wirtschaftlich betätigen möchte, der benötigt neben der guten Grundidee auch Startkapital in ausreichender Höhe: Da das in der Regel nicht automatisch vorhanden ist, sind zum einen klassische Kredite eine Option, zusätzliche Gelder zu generieren.

    Der Nachteil: Banken verlangen häufig hohe Sicherheiten, wenn es darum geht, Wirtschaftskredite zuzusagen. Diese Sicherheiten fehlen den meisten Existenzgründern, sodass ein klassischer Kredit damit schon im Vorfeld ausscheidet.

    Der Traum von der eigenen Firma rückt mit fehlendem Startkapital fast zwangsläufig in weite Ferne – es sei denn, Sie nutzen Förderungsmöglichkeiten, die sowohl von privaten Investoren als auch von staatlicher Seite angeboten werden, um Existenzgründer auf dem Weg in die Selbstständigkeit zu unterstützen.

    Welche Voraussetzungen müssen Sie für die finanzielle Unterstützung bei der Gründung erfüllen?

    Wer sich selbstständig machen möchte, hat in der Regel eine handfeste Geschäftsidee – und diese im besten Falle bereits in einem Businessplan niedergeschrieben. Der Businessplan stellt die Grundlage für alle finanziellen Förderungen dar.

    Nur wenn die Geschäftsidee gut durchdacht ist, der Markt eingehend analysiert wurde und die notwendigen Strukturen vorhanden sind, sind alle Weichen gestellt, dass die Selbstständigkeit funktionieren kann.

    Welche Förderungsmöglichkeiten für die Existenzgründung gibt es?

    Die gute Nachricht gleich vorab: Bundesweit stehen von staatlicher Seite mehrere tausend Programme zur Verfügung, die Ihnen bei der Förderung der Existenzgründung helfen können. Diese sind zwar zum Teil nur auf bestimmte Regionen bzw. Bundesländer beschränkt – aber auch von den Programmen auf Bundes- bzw. Europaebene können Gründer bei durchdachter Planung optimal profitieren.

    Die Programme selbst unterscheiden sich primär durch die Pflicht zur Rückzahlung der Fördermittel: Viele Förderungsmöglichkeiten sehen eine Unterstützung vor, die anschließend wieder an die ausgebende Förderstelle zurückgezahlt werden muss – auch das müssen Sie als Existenzgründer bedenken.

    Was ist der Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit?

    Der Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit gilt als eines der relevantesten staatlichen Fördergelder für Existenzgründer, die aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen möchten. Er löste im Jahr 2006 die Fördermaßnahmen des Existenzgründerzuschusses und des Überbrückungsgeldes ab und dient der Sicherung des Lebensunterhaltes und der sozialen Absicherung, worunter folgende Sozialabgaben fallen:

    • Krankenversicherung
    • Pflegeversicherung
    • Altersvorsorge

    Die Gewährung des Gründungszuschusses steht im Ermessen der Arbeitsagentur. Es lohnt sich, einige Zeit und Mühe in den Antrag zu investieren, um eine gute Chance auf die Bewilligung der Förderung zu haben.

    Den Gründungszuschuss online beantragen? Das geht nicht. Sie müssen bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur vorstellig werden, um die Unterlagen einzureichen. Doch vorab sollten Sie sichergehen, dass Sie alle nötigen Voraussetzungen erfüllen und somit überhaupt Anspruch auf den Gründungszuschuss haben.

    Der Vorteil vom Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit für Gründer

    Besonders günstig für Gründer: Der Gründungszuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind nur dann gegeben, wenn bei der Beantragung fehlerhafte Angaben gemacht wurden und der Zuschuss dementsprechend auf falschen Annahmen zustande kam.

    Grundsätzlich gilt: Die Förderung durch den Gründungszuschuss ist nicht erfolgsabhängig – auch beim Scheitern Ihrer Geschäftsidee sind Sie daher nicht zur Rückzahlung der Fördermittel verpflichtet!

    Voraussetzungen für den Gründungszuschuss der Arbeitsagentur

    Wer den Gründungszuschuss beantragen möchte, muss verschiedene Voraussetzungen erfüllen:

    • Anspruch auf Arbeitslosengeld: Da die staatliche Förderung ausschließlich für Empfänger von Arbeitslosengeld (ALG) vorgesehen ist, muss bei der Antragstellung der ALG-Anspruch für noch mindestens 150 Tage bestehen. Empfänger von ALG I können den Gründungszuschuss beantragen. Wer ALG II bekommt, hat die Möglichkeit, das sogenannte Einstiegsgeld, einen Zuschuss zum ALG II, zu erhalten.
    • hauptberufliche Selbstständigkeit: Die Existenzgründung wird ausschließlich dann unterstützt, wenn Sie die Arbeitslosigkeit beendet haben. Das ist nur der Fall, wenn die selbstständige Tätigkeit mindestens 15 Stunden pro Woche umfasst.
    • tragfähiges Konzept: Sinnvoll ist es, der Agentur für Arbeit die Tragfähigkeit des Gesamtkonzeptes darzulegen: Sie müssen einerseits nachweisen, dass Sie notwendige fachliche Kompetenzen haben. Andererseits ist es erforderlich, Ihre Geschäftsidee in einer ausführlichen Beschreibung vorzustellen. Für den Antrag brauchen Sie von einer fachkundigen Stelle zusätzlich eine Stellungnahme zu Ihrem Konzept. Solche Stellen sind beispielsweise die IHK, die Handelskammer oder ein Fachverband.

    Höhe und Dauer des Gründungszuschusses von der Bundesagentur für Arbeit

    Wurde der Antrag bewilligt, erhalten Sie für die ersten sechs Monate des Bewilligungszeitraums einen finanziellen Zuschuss in Höhe Ihres zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes. Zur sozialen Sicherung kommen weitere 300 Euro Förderung hinzu. Nach den sechs Monaten besteht die Option, die 300 Euro für weitere neun Monate als Unterstützung zur sozialen Sicherung zu erhalten. Somit stellt der staatliche Zuschuss gerade im ersten Jahr nach der Gründung eine erhebliche finanzielle Entlastung für Selbstständige dar.

    Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie bei unter anderem bei Ihrer zuständigen IHK.

    Was ist der Gründerkredit von der KfW?

    Eine weitere Möglichkeit zur Förderung der Existenzgründung ist die Kapitalgewinnung über zinsgünstige Kredite. Eine erste Anlaufstelle für Gründer bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz: KfW), die hierauf angepasste Programme bereithält – so zum Beispiel den sogenannten Gründerkredit.

    Der Vorteil für Gründer liegt hier auf der Hand: Durch die günstige Zinsgestaltung sind Kreditnehmer auch langfristig nicht durch die hohen Zinsen belastet, die bei konventionellen Krediten üblich sind. Hier gilt – im Gegensatz zum Gründungszuschuss durch die Arbeitsagentur: Der Gründerkredit muss zurückgezahlt werden.

    Voraussetzungen für den Gründerkredit von der KfW

    Wenn Sie zur Förderung Ihrer Existenzgründung den Gründerkredit von der KfW in Erwägung ziehen, sollten Sie sich vorab über die Voraussetzungen im Klaren sein. Diese umfassen:

    • Sie verfügen über eine positive SCHUFA-Auskunft / Bonitätsprüfung: Existenzgründung trotz bestehender Schulden ist für die meisten Banken ein No-Go – das gilt auch für die KfW.
    • Sie legen ein überzeugendes Unternehmenskonzept bzw. Businessplan vor: Der Businessplan ist für Gründer das A & O, wenn es darum geht, externe Geldgeber von der eigenen Geschäftsidee zu überzeugen. Ist das Konzept nicht schlüssig oder der Businessplan schlecht durchdacht, wird es schwierig, Kreditgeber zu gewinnen.

    Höhe und Dauer der Förderung über den Gründerkredit von der KfW

    Den Gründerkredit von der KfW gibt es in verschiedenen Varianten, die sich in Höhe und Laufzeit deutlich voneinander unterscheiden. Für Existenzgründer ist aber insbesondere der Gründerkredit „Startgeld“ von Interesse: Hier erhalten Gründer ein Darlehen in einer Höhe bis zu 100 Prozent des Gesamtfinanzierungsbedarfs bis maximal 125.000 Euro.

    Der Gründerkredit wird übrigens direkt bei der eigenen Hausbank als Finanzierungspartner beantragt: Diese stellt die notwendigen Unterlagen zur Verfügung und übernimmt auch die Bonitätsprüfung sowie die Prüfung des Businessplans.

    Vor- und Nachteile vom Gründerkredit der KfW

    Im Gegensatz zum Gründungszuschuss (s. o.) muss der Gründerkredit von der KfW zurückgezahlt werden. Dennoch bringt der Gründerkredit zahlreiche Vorteile mit sich, denn zum einen wirkt sich die günstige Zinsgestaltung positiv auf die finanzielle Planung von Gründern aus – und zum anderen ist gerade die mögliche Tilgungsfreiheit von wenigen Jahren dann von Interesse, wenn das eigene Geschäft gerade zu Beginn der Selbstständigkeit noch nicht so gut läuft.

    Was sind Mikrodarlehen für die Existenzgründung?

    Nicht immer ist der Finanzierungsbedarf so hoch, dass sich Existenzgründer mit einem regulären Kredit zusätzlich belasten wollen. Das trifft insbesondere dann zu, wenn Sie sich als Freiberufler oder Kleinunternehmer selbstständig machen wollen. Das Problem: Bankinstitute sind häufig nicht an kleinen Krediten interessiert, da diese wirtschaftlich für die Bank nur wenig lukrativ sind. Existenzgründer sind dann auf Geldgeber angewiesen, die mit einem sogenannten Mikrokredit die benötigten Finanzmittel zur Verfügung stellen.

    Mikrokredite zur Förderung der Existenzgründung werden von Banken angeboten, aber auch von den Landesbanken als regionalem Finanzierungspartner.

    Ein Mikrodarlehen ist nur für unternehmerische Tätigkeiten gedacht – daher findet auch hier üblicherweise eine genaue Prüfung der Voraussetzungen statt.

    Voraussetzungen für Mikrodarlehen

    Wenn Sie als Existenzgründer ein Mikrodarlehen für den Start in die Selbstständigkeit nutzen möchten, dann müssen Sie auch bei relativ kleiner Darlehenssumme die dafür notwendigen Voraussetzungen vollumfänglich erfüllen.

    Diese unterscheiden sich zwar in Abhängigkeit von dem gewählten Finanzierungspartner – in der Regel gehören aber folgende Bedingungen dazu:

    • Das Unternehmenskonzept ist durchdacht und tragbar: Mikrodarlehen sind in erster Linie dafür gedacht, berufliche Alternativen zu unterstützen. Ein nicht oder nur schlecht funktionierendes Konzept wird daher nur selten von Banken finanziell gefördert. Auch werden nicht alle Konzepte unterstützt: So fällt zum Beispiel eine Selbstständigkeit im Bereich Auto- sowie Autoteilehandel, eine Tankstelle oder auch die Existenzgründung als Handelsvertreter nicht in den Bereich der förderungsfähigen Geschäftskonzepte für ein Mikrodarlehen.
    • Die Existenzgründung ist als Haupterwerbsquelle gedacht.
    • Notwendige Fachkenntnisse und / oder eine entsprechende Ausbildung können nachgewiesen werden.

    Höhe und Dauer der Förderung über Mikrodarlehen

    Die Höhe der Förderung für Existenzgründer im Rahmen eines Mikrodarlehen beträgt in der Regel maximal 20.000 Euro. Höhere Kredite sind über herkömmliche Darlehen zu beantragen – hier steigt proportional zur Kredithöhe auch die Qualität der verlangten Kreditsicherheiten.

    Die Laufzeit des Mikrodarlehen hängt vom Finanzierungspartner ab: Üblich sind aber Laufzeiten von bis zu sechs Jahren; die Vereinbarung einer tilgungsfreien Zeit ist dabei abhängig von der konkreten Vertragsgestaltung.

    Welche Förderprogramme eignen sich für Ihre Gründung?

    Doch welche finanziellen Fördermöglichkeiten und Zuschüsse lohnen einen genaueren Blick? Das hängt in erster Linie vom Geschäftsmodell ab: Die Übernahme einer Schreinerei ist schon aufgrund der technischen Ausstattung wesentlich kapitalintensiver als beispielsweise die Gründung eines Dienstleistungsbetriebes, wie einer Online-Marketing-Agentur. Bei weniger kapitalintensiven Vorhaben reicht vielleicht ein Gründungszuschuss – also eine finanzielle Unterstützung ohne Rückzahlungspflicht. Wird mehr Kapital benötigt, kann ein Gründerkredit nötig sein. Dieser muss nebst Zinsen wieder zurückbezahlt werden.

    Um herauszufinden, welche Förderungen sich in Ihrem Fall lohnen, bietet es sich an, eine Existenzgründerberatung wahrzunehmen. Solche Beratungsgespräche werden von den meisten Städten und Landkreisen sowie von der IHK kostenfrei angeboten. Die Berater vor Ort können Sie dabei auch gleich über regionale Fördermöglichkeiten informieren, die je nach Standort variieren und beispielsweise vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung unterstützt werden. Gründungskredite mit vergünstigten Konditionen gibt es unter anderem von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).