Grafik mit der Aufschrift: Umsatzsteuer-ID prüfen

Umsatzsteuer-ID prüfen – Anleitung und Formulare

Wollen Sie als Unternehmer am EU-Binnenmarkt teilnehmen, benötigen Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID). Über diese Nummer können Unternehmen eindeutig identifiziert werden und so innergemeinschaftliche Leistungen abwickeln. Nur wenn Ihr Leistungsempfänger auch Unternehmer ist, können Sie zum Beispiel Lieferungen als steuerfrei behandeln. Eine Prüfung der USt-ID ist daher unerlässlich. Damit Ihnen die Prüfung gelingt, zeige ich Ihnen in meinem Ratgeber, wo und wie Sie USt-IDs prüfen und sich bestätigen lassen.
Inhaltsverzeichnis

Wo kann ich die Umsatzsteuer-ID prüfen?

Die Prüfung der Umsatzsteuer-ID kann bequem online erfolgen. Sie haben die Wahl zwischen den folgenden zwei Portalen:

Anleitung: Wie prüfe ich die Umsatzsteuer-ID mit dem BZSt?

Zur Prüfung der Umsatzsteuer-ID online über das Bundeszentralamt für Steuern, kurz BZSt, müssen Sie lediglich eine Bestätigungsanfrage stellen. Für die Prüfung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sind nur drei Felder vom Unternehmen auszufüllen:

  • die eigene USt-ID,
  • das betroffene Land,
  • die USt-ID vom Geschäftspartner, die Sie überprüfen wollen.

Neben der Möglichkeit, eine einzelne Anfrage zu stellen, bietet das BZSt ebenfalls eine automatisierte Anfrage mehrerer USt-IDs an – und zwar über eine zur Verfügung gestellte Schnittstelle, die einfach nur mit dem eigenen System verknüpft werden muss.

Diese Form der USt-ID-Abfrage eignet sich insbesondere für Unternehmen, die in regelmäßigen Abständen oder eine hohe Anzahl an USt-IdNr.-Nummern prüfen müssen.

Darüber hinaus können Sie die einfache und qualifizierte Anfrage der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auch postalisch, telefonisch, per Telefax oder E-Mail an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) richten. Das Bundeszentralamt erreichen Sie unter

  • Bundeszentralamt für Steuern
  • Dienstsitz Saarlouis
  • Ludwig-Karl-Balzer-Allee 2
  • 66740 Saarlouis
  • Tel.: +49-(0)228-4061222
  • Fax: +49-(0)228-4063801

Für die Anfrage per E-Mail finden Unternehmen auf der Webseite des Bundeszentralamtes (BZSt) ein entsprechendes Kontaktformular.

Die Antwort auf die Anfrage erhalten Sie grundsätzlich schriftlich. Bei der Abfrage per Internet müssen Sie hierzu allerdings das entsprechende Feld anklicken. Ansonsten können Sie das Ergebnis per Screenshot dokumentieren.

Wie prüfe ich die Umsatzsteuer-ID mit MIAS?

Die Umsatzsteuer-ID kann ebenfalls über eine Bestätigungsanfrage bei dem MIAS-Portal geprüft werden. Auch für dieses Verfahren sind wieder folgende Angaben zu machen:

  • Land des Geschäftspartners,
  • Umsatzsteuer-ID des Geschäftspartners,
  • Land Ihrer Firma und
  • Umsatzsteuer-ID von Ihnen selbst.

Ein großer Vorteil von MIAS: Die Prüfung und Bestätigung erfolgt unmittelbar!

Infografik, die die Vor- und Nachteile der Portale zeigt, mit denen die Umsatzsteuer-ID geprüft werden kann
Infografik: Vorteile und Nachteile der Portale zur Prüfung der Umsatzsteuer-ID

Was versteht man unter der Prüfung der Umsatzsteuer-ID?

Die Prüfung der Umsatzsteuer-ID bedeutet, dass ein Unternehmen die Gültigkeit und Richtigkeit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) eines Geschäftspartners oder Kunden offiziell kontrollieren und bestätigen lässt.

Die Prüfung erfolgt, um sicherzustellen, dass die angegebene USt-IdNr. tatsächlich existiert, Gültigkeit besitzt und zur Person oder Firma gehört, die sie angibt. Bei dem Bestätigungsverfahren muss jedoch noch zwischen der einfachen und qualifizierten Bestätigung unterschieden werden.

Einfache vs. qualifizierte Bestätigung bei Prüfung der USt-ID

Für die Überprüfung der USt-IdNr Ihres Geschäftspartners gibt es zwei Bestätigungsarten: die einfache und die qualifizierte Bestätigung.

Einfaches BestätigungsverfahrenQualifiziertes Bestätigungsverfahren
Bei der einfachen Bestätigung erhalten Sie vom Bundeszentralamt für Steuern Auskunft darüber, ob die USt-ID zum Zeitpunkt der Abfrage in dem Land, das sie erteilt hat, gültig ist.Bei der qualifizierten Bestätigung erhalten Sie Auskunft darüber, ob die von Ihnen übermittelten Angaben zum Firmennamen, zur Rechtsform und zur Adresse mit den in der Unternehmerdatei des jeweiligen Landes übereinstimmen.
Tabelle: Unterscheidung einfaches und qualifiziertes Bestätigungsverfahren bei der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Wichtig: Bevor Sie eine qualifizierte Bestätigung durchführen können, müssen Sie zwingend eine einfache Bestätigung abgefragt haben.

Infografik, die den Unterschied zwischen einfacher und qualifizierter Bestätigung der Umsatzsteuer-ID erklärt
Infografik: Unterschied zwischen der qualifizierten und einfachen Bestätigung der Umsatzsteuer-ID

Muss ich eine einfache oder qualifizierte Bestätigung anfordern?

In Deutschland müssen Sie dokumentieren, dass die USt-ID Ihres ausländischen Geschäftspartners in Europa zum Zeitpunkt des getätigten Geschäfts gültig war. Legt man dabei die in § 6a Abs. 4 UStG angesprochenen Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns zugrunde, so wird die einfache Bestätigung oft als nicht ausreichend angesehen werden. Es empfiehlt sich daher eine qualifizierte Bestätigung anzufordern.

Die Abfrage sollte auf jeden Fall dokumentiert werden. Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) sieht in Abschnitt 18e.1. eine Erleichterung für den Nachweis vor. Bei Anfragen zu einer einzelnen USt-ID über das Internet kann der Nachweis einer durchgeführten qualifizierten Bestätigungsabfrage auch über einen Screenshot erfolgen. Ansonsten ist die Abfrage durch eine amtliche Bestätigungsmitteilung zu dokumentieren.

Warum muss die Umsatzsteuer-ID geprüft werden?

Liefern Sie Waren ins europäische Ausland, müssen Sie, um die Steuerfreiheit für diese Leistung in Anspruch nehmen zu können, unter anderem die Unternehmereigenschaft Ihres Leistungsempfängers nachweisen, weswegen die Nummer bestätigt werden muss. Bei sonstigen (innergemeinschaftlichen) Leistungen ist nach § 3a Abs. 2 UStG bei Vorliegen der Unternehmereigenschaft Ihres Geschäftspartners eine Verlagerung der Steuerschuldnerschaft möglich.

Über die USt-ID können Sie somit die unternehmerische Verwendungsabsicht Ihres Kunden erkennen. Dem Nachweis der Unternehmereigenschaft kommt somit im Geschäftsleben eine zentrale Bedeutung zu. 6a Abs.4 UStG verpflichtet Sie bei Lieferungen ins Ausland die Angaben Ihres Abnehmers mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu prüfen. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach und stellt sich zum Beispiel im Rahmen einer Betriebsprüfung heraus, dass die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Ihres Geschäftspartners nicht korrekt war, müssen Sie mit empfindlichen Steuernachzahlungen rechnen.

Mit dem Bestätigungsverfahren wird Ihnen die Prüfung, ob Ihr Geschäftspartner zum Zeitpunkt der Leistungserbringung in einem anderen Mitgliedstaat der EU ein registrierter Unternehmer ist, erleichtert.

FAQ – Antworten auf häufige Fragen zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Noch Fragen? In dem folgenden FAQ beantworten wir Ihnen noch die wichtigsten Fragen rund um die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – zum Beispiel: Wie beantrage ich die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer? Und: Wer benötigt eine Umsatzsteuer-IdNr.?

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer können Sie als Unternehmer zusätzlich zu Ihrer Steuernummer beantragen. Sie ist eine eigenständige Nummer, die dazu dient jedes Unternehmen in der Europäischen Union (EU) eindeutig zu identifizieren. Da die Umsatzbesteuerung bei Geschäften zwischen EU-Ländern  umständlich ist und zum Beispiel an die Unternehmereigenschaft der Beteiligten anknüpft, können nur über die USt-IdNr die Geschäfte korrekt abgewickelt werden.
Jeder Unternehmer, der Geschäftsbeziehungen ins EU-Ausland unterhält, benötigt daher eine entsprechende Nummer. Sind Sie Kleinunternehmer, sind Sie von dieser Regelung ausgenommen. Sie können aber auch eine Umsatzsteuer für ihre Tätigkeit im Ausland beantragen.
Gründen Sie Ihre Firma neu, können Sie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer direkt beim zuständigen Finanzamt beantragen. Sie müssen hierzu für das Finanzamt nur im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ein entsprechendes Feld ankreuzen. Ihre Daten werden dann an das Bundeszentralamt für Steuern weitergeleitet. Ansonsten können Sie den Antrag online beim Bundeszentralamt stellen (www.formulare-bfinv.de). Die Beantragung der USt-IdNr ist auf jeden Fall kostenlos.
Pflegen Sie regelmäßige Geschäftsbeziehungen ins EU-Ausland, sollten Sie in regelmäßigen Abständen für jeden Ihrer Kunden die Abfrage durchführen. Mindestens einmal im Jahr sollten dies auf jeden Fall erfolgen. Bei großen Lieferungen empfiehlt es sich, die Prüfung vor jeder Lieferung durchzuführen. Sollte die Unternehmereigenschaft Ihres Geschäftspartners nicht gegeben sein, könnte dies sonst zu Steuernachzahlungen führen, die im schlimmsten Fall Ihr Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten bringen kann.
Sollte sich herausstellen, dass eine USt-IdNr. ungültig ist, sollte der Geschäftsvorgang mit dem betreffenden Unternehmen bis zur Klärung des Sachverhalts ausgesetzt werden. Es ist wichtig, die Gültigkeit der USt-IdNr. vor dem Abschluss von Geschäften zu überprüfen, um umsatzsteuerliche Risiken zu vermeiden.
In Deutschland wird die USt-IdNr. vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ausgegeben. Unternehmen können die Nummer online über die Webseite des BZSt beantragen. Der Antragsprozess ist in der Regel einfach und kostenlos.
Ja, es wird empfohlen, die Gültigkeit der USt-IdNrn. von Geschäftspartnern regelmäßig zu überprüfen, um sicherzustellen, dass diese noch aktuell und gültig sind. Dies dient der Sicherheit und Konformität in Bezug auf umsatzsteuerliche Regelungen.