Einkommensteuererklärung für Selbstständige: Fristen und Pflichten

Einkommensteuererklärung für Selbstständige: Fristen und Pflichten

Jeder Freiberufler und Selbstständige ist verpflichtet, das amtliche Formular auszufüllen und rechtzeitig abzugeben. Das gilt auch für steuerliche Kleinunternehmer, deren Umsatz weniger als 17.500 Euro beträgt. Die Fristen sind unbedingt einzuhalten, da Sie sonst mit Strafzahlungen belegt werden können.

    Bis wann muss ich die Einkommenssteuererklärung abgeben?

    Für das vorhergehende Jahr muss die Einkommenssteuererklärung zusammen mit der Anlage EÜR bis zum 31.5. des folgenden Jahres abgegeben werden.

    Bereiten Sie sich vor und erledigen Sie alles Nötige schneller und einfacher

    Die Fristen bezüglich der steuerlichen Angelegenheiten einzuhalten, stellt manche Selbstständige vor eine Herausforderung, besonders, wenn sie sich selbst um diese Angelegenheiten kümmern. Neben der Einnahmen-Überschuss-Rechnung muss schließlich auch die Umsatzsteuervoranmeldung rechtzeitig abgegeben und überwiesen werden, was je nach Höhe der Einkünfte monatlich, quartalsweise oder jährlich erfolgen muss. Kennen Sie diese Schwierigkeiten? Dann seien Sie am besten immer vorbereitet. Verschieben Sie die Erledigung der Steuer nicht auf „später“, sondern verbuchen Sie ausgehende und eingehende Beträge so schnell wie möglich. So haben Sie die besten Chancen, alle steuerlichen Vorteile nutzen zu können, die Ihnen sonst vielleicht im Eifer des Gefechts verlorengehen.

    Welche Formulare müssen Selbstständige mit der EÜR abgeben?

    Dieser Stichtag ist der letzte mögliche Tag, um Ihre Einkommenssteuererklärung und EÜR fristgerecht abzugeben. Natürlich müssen Sie alle Dokumente dann bereits ausgefüllt und überprüft haben. Das sind etwa Anlage G für Gewerbebetriebe oder Anlage S für Selbstständige. Auch die Anlage EÜR als einer der wichtigsten Bestandteile darf nicht fehlen.

    Was ist, wenn Sie die Frist nicht einhalten können?

    Meist zeigt sich schon einige Zeit vor dem Stichtag, wenn Sie ihn nicht einhalten können. Scheuen Sie sich dann nicht, Kontakt zu Ihrem zuständigen Sachbearbeiter beim Finanzamt aufzunehmen – das ist der einzige richtige Weg und viel besser, als die Frist einfach verstreichen zu lassen. Wenn Sie einen guten Grund für eine Fristverlängerung angeben, dann zeigt sich das Finanzamt in der Regel kulant. Vergeht der Stichtag jedoch und Sie haben sich nicht gemeldet, sind die Beamten berechtigt, einen Verspätungszuschlag festzusetzen.

    Rufen Sie Ihren Sachbearbeiter an und reichen Sie den Antrag zur Sicherheit zusätzlich auf schriftlichem Weg ein. So könnte er formuliert sein:

    Mustervorlage zur Fristverlängerung

    „Sehr geehrte Damen und Herren, bezüglich der Abgabe meiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2021 erbitte eine Fristverlängerung bis zum 30.9.2022. Bedauerlicherweise gestaltet es sich für mich aufgrund (hier die Gründe zum Beispiel Krankheit, fehlende Unterlagen etc.) unmöglich, die erforderlichen Unterlagen vollumfänglich bis zum 31.5.2022 einzureichen.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Max Mustermann“

    Muss die Steuererklärung elektronisch abgegeben werden?

    Sie sind grundsätzlich dazu verpflichtet, Ihre Steuererklärung auf elektronischem Weg abzugeben, was über das Portal von elster.de unproblematisch möglich ist. Sie müssen nur einmalig einen Zugang beantragen und können dann alle Dokumente einfach online übermitteln. Das gilt natürlich auch für die Umsatzsteuer.

    Das Finanzamt nimmt es mit dieser Vorschrift sehr genau. Geben Sie Ihre Steuererklärung auf Papier ab, wird sie in dieser Form nicht akzeptiert, und Sie müssen sich erneut an die Erledigung machen. Nutzen Sie also gleich den elektronischen Weg und sparen Sie sich doppelte Arbeit.