Abschreibung für Selbstständige: Definition, Vorteile und Methoden

Abschreibung für Selbstständige: Definition, Vorteile und Methoden

Unternehmen jeder Größe zeichnen sich durch ihre Gewinnerzielungsabsicht aus. Damit korrespondiert der Wunsch, die anfallende Steuerlast so gering wie möglich zu halten. Die Abschreibung für Selbstständige hat sich als legale Möglichkeit bewährt, die steuerliche Belastung zu reduzieren. Dabei wird der Wertverlust berücksichtigt, den immaterielle Güter mit der Zeit verzeichnen: Die Abschreibung ist damit die Erfassung der Wertminderung in Abhängigkeit der Lebens- bzw. Nutzungsdauer.

    Warum ist die Abschreibung für Selbstständige wichtig?

    Das Thema Abschreibung ist dann von Bedeutung, wenn es darum geht, die steuerliche Belastung im Wirtschaftsbetrieb auf legale Weise zu reduzieren. Ihr liegt die Überlegung zugrunde, dass Wirtschaftsgüter mit steigender Lebensdauer an Wert verlieren. Das liegt nicht nur an der Abnutzung, sondern auch daran, dass der technische Fortschritt veraltete Güter häufig im Wert sinken lässt. In der Bilanz taucht die Abschreibung auf, um den realen Wert eines Wirtschaftsgutes als Anlagegut zu erfassen.

    Für die Kapitalerhaltung eines Unternehmens ist es notwendig, dass für jedes Anlagegut, an dem eine Wertminderung eintritt (egal, aus welchen Gründen), so viele Abschreibungsbeträge geltend gemacht werden, dass das Unternehmen nach dem Ende der Nutzungsdauer ein gleiches Anlagegut aus der Summe der Abschreibungsbeträge wiederbeschaffen kann.

    Bestimmte Investitionen können nach dem Willen des Gesetzgebers nicht abgeschrieben werden. Dies liegt in dem Umstand begründet, dass man hier vernünftigerweise keine Abnutzung unterstellen kann. Beispiel dafür sind Grundstücke: Sie können nicht abgeschrieben werden.

    Was ist eine Abschreibung?

    Bei der Abschreibung geht es um die Ermittlung des Wertverlusts von Gütern. Die Grundlage für den jeweiligen Abschreibungssatz bilden die Anschaffungskosten für das Anlagegut. Für Sie als Unternehmer ist die Abschreibung eine Möglichkeit, um im wirtschaftlichen Alltag ein gutes Stück Gestaltungsspielraum bei der steuerlichen Beurteilung zu schaffen. Dreh- und Angelpunkt für jede Abschreibung ist der Wertverlust eines Anlagegutes. Jede Investition kostet Geld: Dieses bleibt aber zumindest in der ersten Zeit als Gegenwert in Form der Investition für das Unternehmen erhalten.

    Durch die Nutzung der Investition für die betrieblichen Zwecke kommt es während der Nutzungsdauer zu dem genannten Wertverlust. Er reduziert den zu versteuernden Gewinn. Der Gesetzgeber trägt diesem Umstand durch die Vorschriften des § 7 Einkommensteuergesetz (kurz: EStG) Rechnung: Hier werden die allgemeinen steuerrechtlichen Abschreibungsvorschriften gesetzlich geregelt.

    Bei der Abschreibung wird die steuerliche Geltendmachung eines Wirtschaftsgutes auf einen längeren Zeitpunkt ausgedehnt. Sie investieren jetzt, schreiben aber erst nach und nach ab. Unter Umständen kann dieser Vorgang sogar mehrere Jahre in Anspruch nehmen

    Welchen Einfluss hat die Abschreibung auf die Steuerlast?

    Die verschiedenen Abschreibungsmethoden sind eine gute Strategie, um die eigene Steuerlast zu reduzieren. Sie müssen dabei aber beachten, dass eine betriebliche Abschreibung für Selbstständige nur dann in Betracht kommt, wenn es sich um ein Wirtschaftsgut handelt, das eine Nutzungsdauer von mehr als einem Jahr hat.

    Der Gesetzgeber hat dazu für alle gängigen Anlagegüter eine Nutzungsdauer bestimmt, über die sie abgeschrieben werden können. Die Abschreibungstabellen für allgemein verwendbare Anlagegüter (kurz: AfA-Tabelle) sind von der Rechtsprechung, der Verwaltung und auch der Wirtschaft allgemein anerkannt und werden daher regelmäßig in der Praxis eingesetzt. Sie sind den einzelnen Wirtschaftszweigen zugeordnet und können kostenlos auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen abgerufen werden.

    Welche steuerrechtlichen Vorschriften sind bei der Abschreibung für Selbstständige zu beachten?

    Die steuerrechtlichen Vorschriften, die die Abschreibung für Selbstständige regeln, finden sich an mehreren Stellen im EStG. Dabei gelten vor allem die folgenden Normen:

    • Abnutzung: §7 Abs. 1 EStG
    • Substanzverringerung: §7 Abs. 1 EStG
    • außergewöhnliche Abnutzung: §7 Abs. 1 S. 7 EStG
    • Sonderabschreibungen: §7g EStG
    • geringwertige Wirtschaftsgüter: §6 Abs. 2 EStG

    Welche Abschreibungsmethoden gibt es?

    Bei der Abschreibung für Selbstständige stehen Ihnen als Unternehmer verschiedene Methoden zur Verfügung. Die verschiedenen Abschreibungsmethoden richten sich primär danach, wie der Wertverlust des Anlagegutes zeitlich ausfällt und ob der Verschleiß gleichmäßig oder ungleichmäßig erfolgt.

    In der Regel sind Unternehmer daran interessiert, dass eine Investition zeitnah steuerlich berücksichtigt wird. Hier hilft der Rückgriff auf Abschreibungsarten mit kürzerer Laufzeit und höheren Abschreibungsbeträgen.

    Als Faustregel gilt: Je höher die Investition, desto wichtiger die passende Abschreibungsart. Denken Sie immer daran, dass Ihre Steuerbelastung durch die Wahl der Abschreibungsart unmittelbar beeinflusst wird.

    Wenn Sie sich für eine Abschreibungsmethode entscheiden, dann müssen Sie diese auch über den gesamten Zeitraum der Abschreibungsdauer beibehalten. Daher ist es wichtig, dass Sie sich für die Abschreibungsmethode entscheiden, die das maximale Abschreibungspotenzial garantiert

    Die folgenden Abschreibungsmethoden sind steuerrechtlich zulässig und werden durch konkrete Beispiele praktisch erklärt.

    Wie wird die lineare Abschreibung durchgeführt?

    Die lineare Abschreibung erfolgt mit einem gleichbleibenden Prozentsatz der Anschaffungskosten. Dabei werden die Anschaffungskosten in gleich großen Beträgen auf die Anzahl der Nutzungsjahre verteilt. Damit ist das Anlagegut nach Ablauf dieser Zeit voll (d. h. auf Null) abgeschrieben. Bei dieser Methode wird eine gleichmäßige Wertminderung der Anlage pro Jahr vorausgesetzt.

    Eine Maschine, die für 45.000 Euro eingekauft wurde, hat eine betriebliche Nutzungsdauer von fünf Jahren. Die lineare Abschreibung wird über die Nutzungsdauer errechnet.

    • 45.000 Euro geteilt durch 5 Jahre = 9.000 Euro/Jahr
    • jährliche lineare Abschreibung: 9.000 Euro
    • Verringerung des Restwerts der Maschine um jeweils 9.000 Euro/Jahr

    Wie funktioniert die Leistungsabschreibung?

    Die Leistungsabschreibung ist dann einschlägig, wenn die Beanspruchung oder die Leistung eines Anlagegutes stark schwanken. Der Verschleiß des Anlagegutes ist dann ungleichmäßig und korrespondiert in der Regel mit der technischen Abnutzung. Bei der Leistungsabschreibung wird pro Verschleißeinheit (zum Beispiel Fahrleistung in Kilometern, Laufleistung einer Maschine in Stunden) ein bestimmter Betrag abgeschrieben (sogenannter Abschreibungssatz).

    Ein Fahrzeug mit einem Anschaffungswert von 60.000 Euro und einer kalkulierten Gesamtleistung von 100.000 Kilometern hat während einer Einsatzzeit von fünf Jahren unterschiedliche Kilometerleistungen. Der Abschreibungssatz ergibt sich mit 0,60 Euro pro Kilometer (60.000 Euro geteilt durch 100.000 Kilometer).

    Wie funktioniert die Abschreibung von gebrauchten Wirtschaftsgütern?

    Wenn Sie als Einzelunternehmer oder Freiberufler in die Selbstständigkeit starten, dann nutzen Sie vielleicht auch die Möglichkeit, gebrauchte Wirtschaftsgüter für die Ausstattung Ihres Unternehmens anzuschaffen. Das stellt bei der Abschreibung für Selbstständige keinen Nachteil dar, denn: Auch gebrauchte Wirtschaftsgüter werden durch die Abschreibung steuerrechtlich berücksichtigt.

    Die oben genannten AfA-Tabellen beziehen sich grundsätzlich auf neu angeschaffte Anlagegüter. In der Praxis wird bei gebrauchten Wirtschaftsgütern daher auf die Zeit abgestellt, die das Wirtschaftsgut voraussichtlich noch im Betrieb genutzt werden wird (sogenannte Restnutzungsdauer): Von der Nutzungsdauer gem. AfA-Tabelle wird dazu die bisherige tatsächliche Nutzungsdauer abgezogen.

    Wie erfolgt die Abschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern?

    Für Unternehmen bietet sich neben den gängigen Abschreibungsmethoden für hohe Investitionen auch die Möglichkeit der Abschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter (kurz: GWG). Sie zeichnet sich dadurch aus, dass Sie hierbei selbst bei einer mehrjährigen Nutzung des jeweiligen Wirtschaftsgutes den gesamten Kaufpreis bereits im ersten Jahr der Investition abschreiben können.

    Voraussetzung: Die Anschaffungskosten betragen höchstens 800 Euro (zuzüglich der Umsatzsteuer).

    Wann können Forderungen abgeschrieben werden?

    Forderungen sind im wirtschaftlichen Miteinander von unterschiedlichen Risiken bedroht. Sie können aus ganz verschiedenen Gründen untergehen oder in ihrer Durchsetzung dauerhaft gehemmt werden. Für den Unternehmer gehört der Forderungsausfall zu den potenziell bedrohlichen Gefahren: Je höher die ausfallende Forderung, desto enger wird die finanzielle Situation für das Unternehmen.

    Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Forderungen steuerrechtlich abgeschrieben werden. Primär ist das dann der Fall, wenn der Ausfall der Forderung endgültig feststeht – so zum Beispiel durch eine erfolglose Zwangsvollstreckung oder bei Verjährung der Forderung.

    Wenn der Forderungsausfall endgültig feststeht, ist auch die Umsatzsteuer entsprechend zu korrigieren.