Leasing für Selbstständige: Möglichkeiten, Vor- und Nachteile

Leasing für Selbstständige: Möglichkeiten, Vor- und Nachteile

Im Außendienst, für die Kundenakquise, um Waren zu transportieren oder auch (teilweise) privat: Es gibt viele gute Gründe, weshalb Selbstständige ein Fahrzeug benötigen. Eine Alternative zum Kauf eines eigenen Firmenwagens stellt das Leasen dar. Doch was ist Leasing und welche Vor- und Nachteile gehen damit einher? Wie verhält es sich mit Steuer und Personalisierungen am Auto? Wann sollte man lieber darauf verzichten, als Selbstständiger ein Fahrzeug zu leasen?

    Was ist Leasing?

    Wer kein Fahrzeug kaufen möchte, hat auch die Option, einen neuen Wagen zu leasen. Das bedeutet, dass der jeweilige Leasingnehmer für die Nutzung eines Fahrzeuges bezahlt. Er ist somit zeitweise Besitzer, aber eben kein Eigentümer des Wagens. Das Eigentum des Fahrzeugs behält die Leasingbank des Fahrzeugherstellers, mit der der Leasingnehmer einen Vertrag abgeschlossen hat.

    Welche Kosten sind beim Leasing zu entrichten?

    Der Leasingnehmer bezahlt nicht nur für die Nutzung des Fahrzeugs. Er muss auch für alle anderweitigen anfallenden Kosten, die mit dem Fahrzeug in Zusammenhang stehen, zusätzlich aufkommen:

    • Kraftstoff
    • Versicherung
    • Steuer
    • Hauptuntersuchung, Reparatur und Wartung (in einigen Angeboten sind diese Punkte in den Leasingvertrag integriert)

    Wie hoch die monatliche Leasingrate ausfällt, hängt von individuellen Faktoren ab. Dazu gehört nicht nur die Art des Fahrzeugs (Hersteller, Ausstattung, Motorleistung), sondern auch die Laufzeit des Leasingvertrages. Einen wesentlichen Einfluss auf die monatlich fällige Leasingrate hat auch der Nutzungsgrad des Autos.

    Wer mehr fährt, zahlt in aller Regel auch mehr, da das Fahrzeug einen größeren Wertverlust erfährt. Zudem muss man unterscheiden, ob es sich beim Leasingvertrag um Restwert- oder Kilometerleasing handelt.

    Wie funktioniert das Restwertleasing?

    Beim Restwertleasing liegt der Fokus auf dem Wert des Wagens nach der vereinbarten Leasingdauer. Bereits vor dem Zustandekommen des Vertrags wird geschätzt, was das Leasingfahrzeug nach der Vertragslaufzeit noch wert ist. Diese Schätzung ist dann Grundlage des Vertrags.

    Nachdem das Leasing abgelaufen ist, schätzt ein Sachverständiger den Restwert des Fahrzeugs. Ist der Leasingwagen weniger abgenutzt, erhält der Leasingnehmer eine Rückzahlung. Unterschreitet der Restwert die vorab geschätzte Summe, muss der Leasingnehmer die Differenz nachzahlen.

    Welche Nachteile birgt das Restwertleasing?

    Das Restwertleasing stellt eine unsichere Leasingoption dar, da vorab nie vorhersehbar ist, wodurch sich der Restwert verändert. Das muss nicht einmal unbedingt am Leasingnehmer und der Abnutzung des Wagens liegen. Der Restwert eines Fahrzeugs verändert sich beispielsweise auch bei politischen Entscheidungen – z.B. eine stufenweise Anpassung des Diesel- an den Benzinpreis. Wesentlich planbarer ist deshalb das Kilometerleasing.

    Wie funktioniert das Kilometerleasing?

    Eine der häufigsten Leasingvarianten ist das Kilometerleasing. Wie der Name bereits andeutet, ist die Kilometerleistung, die der Leasingnehmer mit dem Wagen zurücklegt, hier die Basis des Vertragswerks. Das bedeutet: Im Vertrag wird vor dem eigentlichen Leasingbeginn festgelegt, wie viele Kilometer der Leasingnehmer mit dem Wagen zurücklegen darf.

    Fährt der Leasingnehmer mehr Kilometer als vereinbart, muss er die Mehrkilometer nachzahlen. Das ist preisintensiver. Fährt er weniger, bekommt er die „Gutkilometer“ erstattet, meist zugunsten der Leasingbank. Ein solches Leasing auf Basis der Laufleistung ist für Selbstständige die sicherere Alternative.

    Bereits vorab lässt sich genau berechnen, welche (Mehr-)Kosten auf den Leasingnehmer zukommen. Wichtig ist hier eine realistische Einschätzung der Laufleistung. Und auch in puncto Restwert des Fahrzeugs empfiehlt sich das Kilometerleasing. Denn: Das Risiko, wie viel der Wagen nach der Nutzung noch wert ist, liegt hier beim Leasinggeber. Das gilt selbstredend nur, wenn das Fahrzeug pfleglich behandelt wurde. Für eine übermäßige Abnutzung oder Schäden muss der Leasingnehmer aufkommen.

    Welche Vorteile bietet Leasing Selbstständigen?

    Wer als Selbstständiger vor der Entscheidung leasen vs. kaufen steht, tut gut daran, die Vor- und Nachteile des Leasings abzuwägen. Generell gilt: Die Leasingraten lassen sich als Betriebsausgaben geltend machen. Das wirkt sich auch auf die Steuerlast aus. Durch monatliche Ausgaben wird der Gewinn geschmälert, was im Umkehrschluss eine geringere Steuerlast bedeutet.

    Ein weiterer Vorteil: Die Leasingraten beinhalten nicht nur die Kosten für das Fahrzeug, sondern bilden auch den Wertverzehr ab. Es ist also nicht nötig, sich über die Abschreibung Gedanken zu machen. Das wäre beim Fahrzeugkauf notwendig.

    Ein weiterer Vorteil betrifft die Kapitalbindung: Die Leasingraten stellen eine dauerhafte monatliche Belastung dar, wodurch Selbstständige keine größere Summe einfrieren, sondern eine sukzessive finanzielle Mehrbelastung erfahren. Je nach Fahrzeugwahl gehen mit den monatlichen Leasingraten außerdem neueste Technik und ein gewisser repräsentativer Charakter einher. Zwei weitere Pluspunkte, die bei betriebseigenen, älteren Fahrzeugen nicht immer der Fall sind.

    Welche Nachteile birgt das Leasen eines Fahrzeuges für Selbstständige?

    Ganz klar gegen ein Leasing für Selbstständige sprechen zwei Nachteile: Einerseits die langfristige Bindung und andererseits die Inflexibilität. Beide Aspekte gehen Hand in Hand. Wer einen Leasingvertrag unterschreibt, bindet sich in der Regel für ein bis vier Jahre an das Fahrzeug.

    Das birgt Risiken, vor allem dann, wenn die Umsätze zurückgehen und die Leasingraten die zur Verfügung stehenden Mittel überschreiten. Ein Leasingvertrag ist bindend und kann üblicherweise nur aufgelöst werden, wenn es zu einer Leasingübernahme kommt. Das bedeutet, dass jemand anderes das Fahrzeug mit zugehörigem Leasingvertrag übernimmt. Dem muss der Leasinggeber jedoch nicht zustimmen. Einige Hersteller bieten auch an, das Leasingfahrzeug zurückzunehmen – das ist jedoch mit einer nicht geringen Rücknahmegebühr verbunden.

    Punkt 2, die Inflexibilität, betrifft vor allem all diejenigen, die nach einer gewissen Zeit bemerken, dass die Fahrzeugwahl doch nicht die richtige war. Zu groß, zu klein, falsche Ausstattung: Ein gekauftes Fahrzeug lässt sich austauschen. Ein geleaster Wagen stellt Selbstständige vor größere Herausforderungen.

    Was sollten Sie zur Steuer für ein Leasing-Fahrzeug wissen?

    Hierbei gibt es zwei Dinge, die von Relevanz sind: Wie beim gekauften Firmenwagen auch, müssen Sie sich beim geleasten Fahrzeug für die 1-Prozent-Regel oder Fahrtenbuch entscheiden. Im Hinblick darauf gibt es keinen Unterschied zwischen kaufen und leasen.

    Während sich Leasingraten als Betriebsausgaben geltend machen lassen, ist das bei Leasing-Sonderzahlungen, beispielsweise Anzahlungen, anders. Unternehmen, die bilanzieren, müssen die Sonderzahlungen anteilig auf die gesamte Leasingdauer des Fahrzeugs aufteilen. Alle Selbstständigen, die eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung machen, können eine Leasing-Sonderzahlung jedoch als einmalige Betriebsausgabe geltend machen.

    Darf ich den Leasing-Wagen mit Folierung etc. personalisieren?

    Viele Selbstständige nutzen ihren Geschäftswagen nicht nur als Transportmittel, sondern auch als Werbeträger. Mittels einer Folierung oder mithilfe von Aufklebern wird es einfach, das eigene Logo, Anschrift oder andere Kontaktdaten auf dem Firmenwagen prangen zu lassen. Doch wie sieht es bei einem Leasingfahrzeug aus? Dürfen Sie dieses bekleben oder anderweitig individualisieren?

    Die Antwort lautet: Ja, ABER… Das ist in der Regel nur erlaubt, wenn Sie alle Änderungen zum Ende der Vertragslaufzeit wieder rückgängig machen. Nur, wenn im Leasingvertrag etwas anderes geregelt ist, müssen Folierungen oder Änderungen an der Ausstattung nicht rückgängig gemacht werden.