Geringwertige Wirtschaftsgüter: Grenzwert & Steuersparpotenzial

Geringwertige Wirtschaftsgüter: Grenzwert & Steuersparpotenzial

Die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) beträgt 800 Euro netto und hat bereits im Jahr 2018 die alte Grenze in Höhe von 410 Euro netto abgelistet. Selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter bis 800 Euro netto mindern Ihren Gewinn und somit auch Ihre steuerliche Belastung direkt im Jahr der Anschaffung.

    Wie werden bewegliche Wirtschaftsgüter abgeschrieben?

    1. Anschaffungskosten betragen mehr als 1.000 € netto
      Ihre beweglichen Wirtschaftsgüter schreiben Sie über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ab. Weiterhin nehmen Sie sie im Anlageverzeichnis Ihres Unternehmens auf.
    2. Anschaffungskosten betragen über 800 € bis zu 1.000 € netto
      Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihr Wirtschaftsgut zu aktivieren und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben. Weiterhin bleibt es Ihnen unbenommen, Ihre Wirtschaftsgüter insgesamt einem Sammelposten zuzuführen.

    Wie erfolgt die Abschreibung bei geringwertigen Wirtschaftsgütern?

    1. Anschaffungskosten betragen bis zu 250 € netto
      Sie können diese Wirtschaftsgüter sofort in voller Höhe als Betriebsausgabe erfassen. Eine Aufnahme in Ihr Bestandsverzeichnis ist nicht erforderlich.
    2. Anschaffungskosten betragen über 250 € bis zu 800 € netto
      Im Jahr des Zugangs Ihres GwG können Sie die Kosten sofort als Aufwand erfassen. Zusätzlich ist der Zugang des GwG in Ihrem Anlageverzeichnis aufzunehmen. Sie haben aber auch nach wie vor die Möglichkeit, die Anschaffungskosten in einen Sammelposten einzustellen. Diesen lösen Sie über einen Zeitraum von 5 Jahren jeweils mit 20 % auf. Entscheiden Sie sich für den Sammelposten, müssen Sie diese Entscheidung für alle Zugänge des Jahres 2018 einheitlich treffen. Sie können also nicht für ein Wirtschaftsgut A einen Sammelposten bilden und für B die Sofortabschreibung beanspruchen. Sie dürfen das Wirtschaftsgut auch aktivieren und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben.

    Beispiel zur Abschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern

    Sie erwerben im Januar 2022 zwei Wirtschaftsgüter, die jeweils eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 10 Jahren aufweisen. Die Anschaffungskosten betragen 700 € und 850 € zzgl. Umsatzsteuer.

    Zwischen diesen Methoden müssen Sie entscheiden:

    • Möglichkeit 1: Aktivierung und Abschreibung über 10 Jahre mit jeweils 70 € und 85 € im Jahr.
    • Möglichkeit 2: Sofortabschreibung mit 700 € und Aktivierung mit jährlicher Abschreibung in Höhe von 85 €.
    • Möglichkeit 3: Sie bilden einen Sammelposten in Höhe von 1.550 € und lösen ihn über 5 Jahre mit jeweils 310 € (20 % von 1.550 €) auf.

    Beispiel Mobiltelefon: Als Unternehmer möchten Sie sich trotz des hohen Preises das Mobiltelefon selbst schenken. Bei Ihrem abgeschlossenen Vertrag mit Smartphone beträgt Ihre Zuzahlung 856,90 € (720,08 € netto zzgl. 136,82 € Umsatzsteuer). So ermitteln Sie Ihre Steuerersparnis, wenn Sie zwischen der Aktivierung des Geräts und der Sofortabschreibung entscheiden wollen

     Kauf in 2022Kauf in 2022
    iPhone XNutzungsdauer 3 JahreSofortabschreibung
    AfA 240 € (720, 08 €/ 36 Monate x 12)720, 08 €
    AfA240 € (720, 08 €/ 36 Monate x 12)0 €
    AfA 240, 08 € (720, 08 €/ 36 Monate x 12) 
    Summe AfA 720, 08 €720, 08
    Im Studium hieß die Aufgabe immer, den niedrigstmöglichen Gewinn zu ermitteln, um möglichst wenig Steuern zu bezahlen. Dies erreichen Sie nur dann, wenn Sie möglichst hohe Abschreibungsbeträge in Anspruch nehmen können. Setzen Sie daher auf die Sofortabschreibung.

    Autor: Markus Kahr