Person, die mit ihrem Auto in den Urlaub fährt

Entnahme Pkw ins Privatvermögen: Steuern & Buchung

Bei Entnahme eines fremdfinanzierten Pkw aus dem Betriebsvermögen ins Privatvermögen schaut das Finanzamt ganz genau hin. Neben der korrekten ertragsteuerlichen und umsatzsteuerlichen Behandlung bei Entnahme eines Pkw interessiert sich das Finanzamt vor allem dafür, ob der entnommene Pkw fremdfinanziert war. Hintergrund: Dann wandert auch die Darlehensverbindlichkeit ins Privatvermögen. Wann eine Entnahme des Pkw ins Privatvermögen überhaupt vorliegt, wie die Pkw-Entnahme steuerlich behandelt wird und auch wie die Buchung ins Privatvermögen erfolgt, verrate ich Ihnen in diesem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis

Wann erfolgt die Entnahme eines Pkw ins Privatvermögen?

Haben Sie als Unternehmer einen Pkw, der dem Betriebsvermögen zugeordnet ist, kommt es in den folgenden Situationen zur Entnahme des Fahrzeugs ins Privatvermögen:

  • Variante 1: Sie erklären für den betrieblichen Pkw ausdrücklich die Entnahme ins Privatvermögen.
  • Variante 2: der betriebliche Pkw wird verschenkt.
  • Variante 3: der betriebliche Pkw wird zu mehr als 90 % privat genutzt.

In der ersten Variante ist der Fall steuerlich klar, denn die Entnahme eines Fahrzeugs erfordert von Ihnen grundsätzlich eine Entnahmehandlung, die von einem Entnahmewillen getragen wird.

Bei Variante 2 und 3 liegt eine Entnahme auch ohne Entnahmewillen vor, weil sich die bisherige betriebliche Nutzung des Wagens auf Dauer so ändert, dass er seine Beziehung zum Betrieb verliert und dadurch zum notwendigen Privatvermögen wird (Hinweis 4.3 Abs. 2-4 „Entnahmehandlung“ Einkommensteuer-Hinweise).

Expertentipp von den Steuerprofis

In der Praxis versuchen Sachbearbeiter und Prüfer der Finanzämter auch bei einer erheblichen Nutzungsänderung ohne eindeutige Entnahmeerklärung die Entnahme eines Pkw zu berücksichtigen, wenn das Kfz durch die Nutzungsänderung kein notwendiges, sondern nur noch gewillkürtes Betriebsvermögen darstellt. Das ist jedoch nicht zulässig. Verweisen Sie den Finanzbeamten in diesem Fall auf die Richtlinie 4.3 Abs. 3 der Einkommensteuer-Richtlinien. Dort steht schwarz auf weiß, dass eine Nutzungsänderung nicht zur Entnahme eines Pkw führt, solange das Kfz nicht zum Privatvermögen wird (Nutzung zu weniger als 10% betrieblich).

2 Beispiele: Wann liegt eine Entnahme des Pkws ins Privatvermögen vor?

Nach der Anschaffung Ihres betrieblichen Pkws wurde dieser dem notwendigen Betriebsvermögen zugerechnet. Nach einer Nutzungsänderung beträgt der betriebliche Nutzungsumfang:

  • a) nur noch 40 % oder
  • b) nur noch 8 %.

Das hat ertragsteuerlich folgende Konsequenzen:

Nutzungsänderung bei PkwBeispiel 1Beispiel 2
Nutzungsumfang nach Nutzungsänderung40 Prozent 8 Prozent
Liegt Entnahme des Pkw vor?Nein.Ja.
BegründungIn diesem Fall liegt nur ein gewillkürtes Betriebsvermögen vor und kein Privatvermögen.Selbst ohne eindeutige Entnahmeerklärung handelt es sich hierbei um eine Nutzungsänderung ins Privatvermögen. Schließlich wird der Pkw mehr als 90 Prozent privat genutzt.

Wie erfolgt die Entnahme eines fremdfinanzierten Pkws mit Darlehensschuld?

Wurde der Wagen fremdfinanziert und im Zeitpunkt der Entnahme besteht noch eine Darlehensschuld, teilt dieses Darlehen das Schicksal der Pkw-Entnahme.

Das bedeutet: Es wird ebenfalls aus dem Betriebsvermögen ins Privatvermögen übernommen (Richtlinie 4.2 Abs. 15 der Einkommensteuer-Richtlinien). Die Schuldzinsen stellen ab dem Entnahmezeitpunkt also keine Betriebsausgaben mehr dar.

Was gilt beim Verkauf eines fremdfinanzierten Pkws?

Etwas anders gilt, wenn ein fremdfinanzierter Pkw verkauft wird. Reicht der Verkaufserlös nicht aus, um die betriebliche Schuld vollständig zu tilgen, bleibt die Darlehensverbindlichkeit weiterhin Betriebsvermögen. Die Schuldzinsen sind bis zur vollständigen Tilgung dieses Darlehens als Betriebsausgabe abziehbar.

Beispiel für die Entnahme eines fremdfinanzierten Pkws mit Darlehensschuld

Sie schenken einen bisher dem Betriebsvermögen zugeordneten Pkw Ihrer Tochter. Die Anschaffung des Pkws wurde fremdfinanziert und zudem ist das zum Betriebsvermögen gehörende Darlehen noch nicht vollständig getilgt. 

  • Variante A: Sie schenken den Pkw Ihrer Tochter oder 
  • Variante B: Sie verkaufen den Pkw an Ihre Tochter.
Schenkung des PkwsVerkauf des Pkws
Entnahme des PkwJaNein
Entnahme der DarlehensverbindlichkeitJaNein
Betriebsausgaben für SchuldzinsenNein, ab EntnahmezeitpunktJa

Welche steuerliche Besonderheiten ergeben sich bei Entnahme eines fremdfinanzierten Pkws?

Bei Entnahme eines fremdfinanzierten Pkw müssen insbesondere bilanzierende Unternehmer zwei steuerliche Besonderheiten auf dem Schirm haben.

Besonderheit 1: Rechnungsabgrenzungsposten wird nicht entnommen

Wurde bei Darlehensaufnahme ein Disagio geleistet, das in der Bilanz auf die Darlehensdauer aktiv abgegrenzt wurde, könnte so manch eifriger Finanzbeamte auf die Idee kommen, dass auch der im Zeitpunkt der Entnahme noch bestehende aktive Rechnungsabgrenzungsposten das Schicksal der Entnahme des Pkw teil, also auch entnommen wird. Doch gegen diese Auffassung lohnt sich Gegenwehr. Denn ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten für das abgegrenzte Disagio stellt kein Wirtschaftsgut im Rahmen der Steuerbilanz dar. Eine Entnahme scheidet dadurch aus.

Folge: Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten ist vielmehr bei Entnahme des Darlehens in voller Höher gewinnmindernd aufzulösen.

Besonderheit 2: Abweichung zwischen Handels- und Steuerbilanz

Durch die Entnahme eines fremdfinanzierten Pkw kommt es zwingend zu einer Abweichung zwischen Handels- und Steuerbilanz. Denn teilt die Darlehensforderung in der Steuerbilanz das Schicksal der Entnahme des Pkw, bleibt die Darlehensschuld bis zu deren vollständiger Tilgung weiterhin in der Handelsbilanz.

Wie wird die Entnahme eines Pkws steuerlich behandelt?

Scheidet ein fremdfinanzierter Pkw durch Entnahme aus dem Unternehmensvermögen aus, ist steuerlich Folgendes veranlasst:

  • Bis zum Entnahmezeitpunkt darf noch die Pkw-Abschreibung als Betriebsausgabe verbucht werden (Richtlinie 7.4 Abs. 8 der Einkommensteuer-Richtlinien).
  • Der verbleibende Buchwert im Zeitpunkt der Entnahme ist auszubuchen.
  • Als Entnahmewert ist der Teilwert des Pkw im Zeitpunkt der Entnahme zu berücksichtigen (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Dies gilt auch für andere Gegenstände. Diese Gegenstände können für Sie selbst, den Haushalt oder andere nicht-unternehmerische Zwecke sein. Der Teilwert ist gleichzusetzen mit dem am Markt noch zu erzielenden Verkaufspreis.
  • Sie müssen auf die Entnahme noch Umsatzsteuer berechnen und ans Finanzamt abführen, weil die Entnahme eines Pkw einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellt wird, wenn beim Kauf des Pkw ein Vorsteuerabzug bestand (§ 3 Abs. 1b UStG). Der Vorsteuerabzug wird für Sie als Unternehmer geltend, wenn der Pkw zu mehr als 10 Prozent für Zwecke bezüglich des Unternehmens genutzt wird. Wenn kein Vorsteuerabzug bestand, kann für Pkws oder andere Gegenstände eine private Veräußerung stattfinden. Bei der privaten Veräußerung muss auch vorher keine Umsatzsteuer entnommen werden.
  • Der Darlehensbetrag wird im Zeitpunkt der Entnahme ebenfalls ins Privatvermögen überführt.
  • Die ab dem Zeitpunkt der Entnahme des Pkw anfallenden Schuldzinsen sind nicht mehr als Betriebsausgabe abziehbar.

Expertentipp von den Steuerprofis

Da der Teilwert eines Pkws schwierig zu ermitteln ist, sollten Sie besser ein Wertgutachten einer Kfz-Werkstatt, des TÜV bzw. der Dekra einholen.

Beispiel für die Entnahme eines fremdfinanzierten Pkws mit Darlehen und aktivem Rechnungsabgrenzungsposten

Ein bisher Ihrem Unternehmensvermögen zugeordneter Pkw wird ab 01.04. zu 100 Prozent von Ihrem Ehepartner privat genutzt und das Finanzamt bemerkt diese Entnahme. Der Pkw hat im Zeitpunkt der Entnahme noch einen Buchwert von 27.500 Euro. Die Jahresabschreibung beträgt 10.000 Euro. Der Teilwert des Pkw beträgt 50.000 Euro.

Der Pkw wurde fremdfinanziert. Im Zeitpunkt der Entnahme hat das Darlehen noch einen Wert von 55.000 Euro. Die Jahreszinsen betragen 3.200 Euro. Im Zeitpunkt der Entnahme besteht noch ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten von 3.000 Euro, der aus einem Disagio bei Darlehensaufnahme resultiert.

  1. Abschreibung bis zum 31.03.: Verbuchung einer gewinnmindernden Betriebsausgabe in Höhe von 2.500 Euro (Abschreibung pro Jahr 10.000 Euro x 3/12).
  2. Ausbuchung des verbleibenden Buchwerts in Höhe von 27.500 Euro
  3. Der Entnahmewert oder Teilwert beträgt 50.000 Euro
  4. Der Entnahmewert erhöht sich um 9.500 Euro Umsatzsteuer (50.000 Euro x 19 Prozent), also auf 59.500 Euro nach Umsatzsteuer.
  5. Der Darlehensbetrag in Höhe von 55.000 Euro wird als Entnahme erfasst.
  6. Abzug der Zinsen bis 31.03.: Verbuchung gewinnmindernder Betriebsausgaben in Höhe von 800 Euro (Zinsen pro Jahr 3.200 Euro x 3/12).
  7. Gewinnwirksame Ausbuchung des aktiven Rechnungsabgrenzungspostens in Höhe von 3.000 Euro.