Die Zahl der Betriebsprüfungen in Kleinunternehmen steigt stetig an. Welche Punkte das Finanzamt anzieht und wie Sie diese umgehen, lesen Sie hier!
Wie häufig findet eine Betriebsprüfung statt?
Wenn es nach der nackten Statistik geht, könnten Sie eigentlich aufatmen. Denn demnach bekommen Kleinbetriebe nur alle 20 Jahre Besuch vom Finanzamt, sprich: vom Betriebsprüfer. Das gilt auch 2022 wieder. Aber: Statistik ist eine langfristige Sache.
Tatsächlich steigt seit Jahren die Zahl der Betriebsprüfungen in Kleinunternehmen und Handwerksbetrieben kontinuierlich an. Und: Es gibt bestimmte Auffälligkeiten, die Betriebsprüfer sogar „magisch“ anziehen.
Welche Fehler können zu einer Betriebsprüfung führen?
Die Steuererklärung ist nicht plausibel
Besonders misstrauisch wird das Finanzamt, wenn Ihre Steuererklärung und besonders die Angaben in Ihrem EÜR-Formular offensichtliche Ungereimtheiten enthalten, z.B. wenn Sie andauernde Verluste ausweisen oder einen deutlich niedrigeren Gewinn als vergleichbare Unternehmen erwirtschaftet haben.
Unübersichtliche Verhältnisse im Unternehmen
Das betrifft beispielsweise nicht eindeutige Besitzverhältnisse, verschachtelte Gesellschaftskonstruktionen oder mehrere Umstrukturierungen innerhalb kurzer Zeit. Auch eine Betriebsübergabe (beispielsweise an Ihre Kinder) kann Grund für eine Betriebsprüfung sein.
Hohe Vorsteuer-Überschüsse
Machen Sie hohe Vorsteuer-Überschüsse geltend (bekommen also nach Ihren Umsatzsteuer-Voranmeldungen oder -Erklärungen immer wieder Geld vom Finanzamt zurück), müssen Sie mit einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung rechnen.
Stark schwankende Gewinne
Wenn Ihre Gewinne von Jahr zu Jahr stark schwanken, glaubt das Finanzamt schnell, dass etwas nicht mit rechten Dingen zugeht. Auch hier gilt: Verlassen Sie sich nicht drauf, dass das Finanzamt sich schon nicht melden wird, sondern kommunizieren Sie die Gründe offen. Agieren ist besser als reagieren.
Unbegründetes Herabsetzen der Vorauszahlungen
Wenn Sie absehen können, dass im laufenden Jahr der Gewinn niedriger ausfallen wird als in den Vorjahren, beantragen Sie eine Herabsetzung der Steuervorauszahlungen. Das schont die Liquidität Ihres Betriebs.
Aber: Beantragen Sie sie nur dann, wenn echte Gründe dafürsprechen! Stellen Sie Ihre Zahlen nämlich schlechter dar, als sie tatsächlich sind, drohen ernsthafte Konsequenzen: Die falschen Angaben können als versuchte Steuerhinterziehung gewertet werden.
Wie vermeiden Sie zusätzliche Betriebsprüfungen?
Sie möchten nicht mehr auffallen, als nötig? Dann halten Sie sich penibel an alle Fristen für Ihre Voranmeldungen, Steuererklärungen und Zahlungen ans Finanzamt. Denn die sind dem Fiskus „heilig“.
Richten Sie – wenn Sie sicher sind, dass Ihr Konto immer über ausreichend Deckung verfügt – eine Abbuchungserlaubnis für die fälligen Steuerbeträge ein, zumindest für die Umsatzsteuervorauszahlungen und die Einkommensteuer- und die Gewerbesteuervorauszahlungen. So versäumen Sie keine Zahlungstermine.