


- EU-Dienstleist-ungspaket: Alle änderungen auf einen Blick
- So gehen Sie unangenehmen Fragen bei Ihrem Jahresabschluss aus dem Weg
- Kleinste Rechnungs-
fehler können Sie Ihren Vorsteuer-
abzug kosten
- 19-Punkte-Checkliste für Ihre Lohnbuchhaltungs-arbeiten
|
| Rechnungspflichtangaben:
Riskieren Sie nicht den Verlust Ihrer Vorsteuer!
Liebe Leserin, lieber Leser,

Beachten Sie diese 7 Fallen bei Rechnungspflichtangaben und vermeiden Sie teure Fehler. | | Falle 1: Name und Anschrift des leistenden UnternehmensProbleme
mit der korrekten Rechnungsanschrift treten fast täglich auf, ohne das
sie von den verantwortlichen Mitarbeitern bemerkt werden. Erst wenn es
zu Rückfragen vom Finanzamt kommt, rücken die Rechnungspflichtangaben
wieder in das Visier. Doch dann kann es bereits zu spät sein. Gerade
wenn es um unterschiedliche Unternehmen geht, ist es entscheidend, ob
die AB GmbH oder die AB GmbH & CoKG der Rechnungsempfänger ist.
Worauf Sie unbedingt achten sollten, damit Sie Ihren Vorsteuerabzug
nicht gefährden, hat Ihr Steuer-Informationsbrief „Unternehmens-Steuern aktuell” für Sie zusammengestellt. Wie es geht: Klicken Sie hier!
Falle 2: Steuernummer oder USt-IdNr. des leistenden UnternehmensHaben Sie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) Ihrer Lieferanten geprüft? Wenn nein: Tun Sie es unbedingt! Falle 3: Fortlaufende Rechnungsnummer Fehlt sie, kann sie
das die Vorsteuer kosten!
Falle 4: Menge und Art der gelieferten WareNutzen
Sie Sammelbezeichnungen? Vorsicht: Handelsübliche Sammelbezeichnungen
genügen nur dann, wenn sich anhand der Angaben eindeutig feststellen
lässt, welcher Steuersatz anzuwenden ist (z. B. Baubeschläge,
Büromöbel, Kurzwaren, Schnittblumen, Spirituosen, Tabakwaren,
Waschmittel). Vorsicht: Allgemeine Umschreibungen, wie. z. B.
Geschenkartikel, reichen generell nicht aus. Wie Sie es richtig machen:
Klicken Sie hier! Falle 5: Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen LeistungIm
Einzelfall ist nach wie vor stark umstritten, wie detailliert Ihre
Angaben sein müssen. Muss z. B. bei der Lieferung von EDV-Hardware auch
die Seriennummern der Geräte mit angegeben werden? - Wie Sie alles
richtig machen, lesen Sie in Ihrem Steuer-Informationsbrief „Unternehmens-Steuern aktuell”! Falle 6: Im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts
Bei Skonti wird genau geprüft. Wichtig: Alle Dokumente (z. B.
Schriftwechsel, Ergänzung eines Vertrags) müssen leicht und eindeutig
nachprüfbar sein. Nehmen Sie sie immer zum jeweiligen Vorgang. Falle 7: Entgelt, getrennt nach Steuersätzen und Steuerbetrag oder Hinweis auf eine Steuerbefreiung
Angaben zum Umsatzsteuersatz und zum Umsatzsteuerbetrag sind
unverzichtbar. Was aber, wenn Sie eine steuerfreie Lieferung erhalten?
Der Tipp aus „Unternehmens-Steuern aktuell”:
Bei steuerfreien Lieferungen oder sonstigen Leistungen müssen Sie auf
die Steuerbefreiung hinweisen. Dabei ist es nicht erforderlich, dass
Sie die entsprechende Vorschrift des UStG oder der 6. EG-Richtlinie
nennen. Es reicht eine Angabe in umgangssprachlicher Form, wie z.
B.„Ausfuhr”,„innergemeinschaftliche Lieferung”, „steuerfreie
Vermietung”. | Sie meinen, bei diesen komplizierten Vorschriften ist es leicht, einen Fehler zu machen?Richtig.
Das ist es. Doch Sie wissen ja jetzt: Es ist genau so leicht, alle
Fehler zu vermeiden. Mit dem Gewusst-wie! Und das liefert Ihnen jetzt
Monat für Monat „Unternehmens-Steuern aktuell” – Ihr neuer Steuer-Informationsbrief, mit dem Sie hinter die Kulissen des Steuerrechts blicken.
Mit den besten Grüßen
Guido Ems Herausgeber 
PS:Testen Sie „Unternehmens-Steuern aktuell”
jetzt 30 Tage lang. Nutzen Sie schon während Ihres 30-Tage-GRATIS-Tests
das gesamte Leistungspaket von „Unternehmens-Steuern aktuell”:  | Haben
Sie Fragen zu einzelnen Beiträgen? Kein Problem: Nach Erhalt der
GRATIS-Ausgabe steht Ihnen das Redaktionsteam für Rückfragen zur
Verfügung.
|  | Werfen
Sie auch einen Blick auf unsere Online-Datenbank im Internet.
Praktische übersichten, Anträge und Musterformulare stehen hier zum
kostenlosen Download bereit. Nähere Informationen hierzu finden Sie in
Ihrer GRATIS-Ausgabe.
|  | Unser
kostenloser E-Mail-Newsletter „Steuern und Bilanzierung” informiert Sie
wöchentlich brandaktuell über alle Entwicklungen im Steuerrecht.
Schneller geht es kaum mehr.
|  | Gutachtersystem
zur Qualitätssicherung: Jeder Beitrag wird von mindestens 2
unabhängigen Gutachtern auf seine inhaltliche Richtigkeit überprüft,
bevor er zum Druck freigegeben wird. Sie können sich somit voll und
ganz auf die Empfehlungen von „Unternehmens-Steuern aktuell” verlassen.
|
Ihre persönliche Test-Anforderung
100% Vertrauensgarantie für meinen Gratis-Test! |
Ja, ich möchte jetzt am kostenlosen 30-Tage-Gratis-Test teilnehmen und „Unternehmens-Steuern aktuell“ kennen lernen.
Bitte senden Sie mir deshalb kostenlos die neueste Ausgabe von „Unternehmens-Steuern aktuell“, die ich auf jeden Fall behalten darf, umgehend zu. Wenn ich innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der ersten Ausgabe nichts Gegenteiliges mitteile (Fax oder E-Mail genügt), erhalte ich alle 14 Tage die neueste
Ausgabe von „Unternehmens-Steuern aktuell“ und dazu 6 Themenausgaben zum günstigen Preis von nur 19,95 € pro Ausgabe zzgl.
Mwst. und Versandkosten. Die Ausgabe umfasst jeweils 8 Seiten.
Eine Kündigung dieser Vereinbarung ist zum Ende des Bezugsjahres möglich.
|
1. Ausgabe GRATIS zum Testen plus kostenloses Willkommensgeschenk zum Sofort-Download! |
|
Danach alle 14 Tage eine Ausgabe plus 6 Themenausgaben zu je 19,95 € zzgl. Versandkosten und MwSt. |
|
Der Bezug gilt für ein Jahr, eine Kündigung dieser Vereinbarung ist zum Ende eines Bezugsjahres möglich. |
|
|
|