Unternehmers-Steuern







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    abzug kosten
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Gewerbesteuer legal senken

 


Liebe Leserin, lieber Leser,

Freiberufler, Land- und Forstwirte haben es gut. Sie zahlen in Deutschland keinen einzigen Cent Gewerbesteuer. Schön für Sie, wenn Sie zu dieser Gruppe gehören. Denn dann sparen Sie eine ganze Menge Steuern!

Gehören Sie aber zu der anderen Gruppe, also der Gruppe der Selbstständigen oder Unternehmern, derjenigen die nicht nur von der Körperschaft- oder Einkommensteuer, sondern zusätzlich auch noch von der Gewerbesteuerlast erdrückt werden, wird es höchste Zeit zu handeln!

Denn es gibt Sie: Die bewährten Wege, jetzt die Gewerbesteuerlast zu senken und damit auch die teuren Kammerbeiträge.

„Unternehmens-Steuern aktuell” verrät Ihnen wie...

Hand aufs Herz: Warum sollten Sie auch nur einen einzigen Cent zu viel an die Gemeinde zahlen. Schon gar nicht, wenn es um das leidige Thema Gewerbesteuer geht.
Das Schöne ist: Es gibt ganz legale Tipps, wie Sie Ihre Gewerbesteuerlast senken und damit wirklich nicht ein einziges Mal zu viel zahlen.

...mit Hilfe der folgenden 3 Tipps!

Diese Tipps aus dem neuen Beratungsbrief „Unternehmens-Steuern aktuell” stelle ich Ihnen hier vor. Wenn Sie mehr solcher Tipps und Tricks rund um das Thema Unternehmens-Steuern GRATIS erhalten möchten – dann klicken Sie doch einfach hier und schon kommt die aktuelle Ausgabe von „Unternehmens-Steuern aktuell” GRATIS zu Ihnen nach Hause!

 

1. Tipp: Trennen Sie – aber richtig

Führt die Gewerbesteuer bei Ihnen zu einer extremen Belastung? Wenn ja, dann können Sie Folgendes tun: Spalten Sie Ihre Tätigkeit in eine vermögensverwaltende/ freiberufliche und in eine gewerbliche Tätigkeit auf. Das geht einfacher, als Sie denken. „Unternehmens-Steuern aktuell” zeigt Ihnen ganz genau wie.

Doch Achtung beispielsweise bei freiberuflichen Personengesellschaften: übt die freiberufliche Personengesellschaft teilweise auch gewerbliche Tätigkeiten aus, dann ist die Gesellschaft insgesamt gewerblich tätig. Allerdings kennt „Unternehmens-Steuern aktuell” auch hier die Lösung: Setzen Sie eine zweite gewerbliche Personengesellschaft daneben!

 

2. Tipp: Nutzen Sie den Freibetrag so häufig wie möglich!

Wenn Sie mehrere unterschiedliche Betriebe haben bzw. Tätigkeiten ausüben, ist jeder Betrieb für sich zu besteuern. Den Freibetrag von 24.500 € können Sie für jeden Betrieb einzeln beanspruchen. Einzige Voraussetzung: Es muss sich um Betriebe unterschiedlicher Art handeln!

Der Extra-Tipp: Es empfiehlt sich, eine Trennung der einzelnen Bereiche mit getrennten Konten, getrennter Kasse und unabhängiger Buchführung herbeizuführen.

 

3. Tipp: Prüfen Sie den Gewerbesteuermessbetrag!

Auf eine oft übersehene Möglichkeit, die Gewerbesteuerbelastung zu senken, weißt Sie der neue Beraterbrief ganz besonders hin: Prüfen Sie den Messbetrag ganz genau! In unserem Spezialreport steht, worauf Sie achten müssen!

Sie sehen: Das Thema „Gewerbesteuer” muss gar nicht kompliziert sein.

Gewerbesteuer ganz leicht? Geht das wirklich?
Ja, denn endlich ist wirksame Gewerbesteuer-Hilfe in Sicht!

Diese Hilfe heißt: „Unternehmens-Steuern aktuell” und ist das wohl stärkste Anti-Gewerbesteuer-Werkzeug, dass es derzeit gibt.

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  3. Anpassen – Fertig.

 

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Wie Sie bei der Umsatzsteuer nicht draufzahlen.
 
Wo Sie Steuern gestalten (natürlich im grünen Bereich ...).
 
Auf welche Stammtisch-Steuermärchen Sie nicht hereinfallen dürfen.
 
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Mit den besten Grüßen

Guido Ems
Guido Ems
Herausgeber

 

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