Unternehmers-Steuern







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    fehler können Sie Ihren Vorsteuer-
    abzug kosten
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Den Firmenwagen besteuern:
So machen Sie alles richtig!



 

Liebe Leserin, lieber Leser,

Wenn Mitarbeiter den Firmenwagen auch privat nutzen, haben Sie bei der Besteuerung 2 Möglichkeiten:

1. Führung eines Fahrtenbuches
2. Den Privatanteil nach der 1% Methode abrechnen

So weit so einfach. Aber: Was ist eigentlich wenn Ihr Mitarbeiter mit seinem Dienstwagen einen Unfall hat? Der Wert des Wagens sinkt dann! Und genau hier liegt der Hase im Pfeffer: Verschuldet ein Mitarbeiter einen Unfall mit seinem Dienstwagen und verzichtet der Arbeitgeber auf einen entsprechenden finanziellen Ausgleich, so stellt dieser Verzichte auf Schadensersatz einen zusätzlichen geldwerten Vorteil bei Ihrem Mitarbeiter dar. Was bedeutet das? Lesen Sie hier weiter

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Doch Vorsicht – „Unternehmenssteuern aktuell” deckt auf: 1% Methode kann nachteilig sein!

Fall: Ihr Mitarbeiter fährt einen etwas älteren Dienstwagen, der bei der Anschaffung aber viel Geld gekostet hat, im Unterhalt aber nicht mehr so teuer ist. In diesem Fall sind die 1% des Listenpreises, die sie monatlich als (fiktive) Einnahmen buchen, um die Privatnutzung pauschal abzugelten, oft höher als die tatsächlichen Ausgaben für das Fahrzeug.

Jetzt tritt der Effekt ein, dass Sie mit der 1%-Regelung höhere (fiktive) Einnahmen erfassen, als Ihnen Ausgaben gegenüber Stehen. Die Firmenwagenregelung würde zu einer weiteren Steuerbelastung führen. Allerdings gilt hier die so genannte Deckelung: Die fiktiven Einnahmen werden nur in Höhe angesetzt, in der auch die Ausgaben abzugsfähig sind. Im Klartext: Der Firmenwagen wirkt sich steuerlich nicht aus!

Weisen Sie dem Finanzamt dagegen nach, dass Sie den gleichen Wagen z. B. nur zu 45% betrieblich nutzen, können Sie die 45% der tatsächlichen Fahrzeugkosten steuerlich geltend machen.

Eine Beispielrechnung in „Unternehmens-Steuern aktuell” zeigt,
wie Sie bares Geld sparen können!

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  3. Anpassen – Fertig.

 

Ihr kostenloser und risikoloser GRATIS-Test lohnt sich auf jeden Fall für Sie! Denn wenn Sie nur eine einzige Gestaltung nutzen, einen einzigen Tipp umsetzen – oder einen einzigen Fehler vermeiden - hat sich Ihr GRATIS-Test mehr als gelohnt!

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Früher
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Welche Möglichkeiten neue Gesetze beinhalten – und wie Sie sie für Ihr Unternehmen nutzen.
 
Wie Sie bei der Umsatzsteuer nicht draufzahlen.
 
Wo Sie Steuern gestalten können (natürlich im legalen Bereich ...).
 
Auf welche Stammtisch-Steuermärchen Sie nicht hereinfallen dürfen.
 
Was Sie sich von keinem Prüfer gefallen lassen brauchen.
 

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Mit den besten Grüßen

Guido Ems
Guido Ems
Herausgeber

 

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