Liebe Leserin, lieber Leser,
alles ist im Wandel, Stillstand ist Rückschritt. In kaum einem Bereich ist diese Aussage so richtig wie im Steuerrecht. Dabei spielt es keine Rolle, ob es um nationale oder internationale Vorschriften geht. Dies gilt auch für das Thema EU-Dienstleistungen, denn dort müssen Sie seit 2011 deutliche Änderungen berücksichtigen.
Gerade bei der Umsatzsteuer können durch Fehler schnell hohe Beträge zusammenkommen, die für manche Unternehmen sogar existenzbedrohend sein können.
Damit Sie und Ihre Mitarbeiter beim Thema EU-Dienstleistungen auf dem richtigen Weg sind und Fehler vermeiden können, haben meine Redaktion und ich für Sie den Spezialreport „Besteuerung von EU-Dienstleistungen“ zusammengestellt. Anhand von vielen Übersichten und Checklisten sind Sie in der Lage alle Schwierigkeiten sicher zu meistern.
Achtung: Diese Formulare müssen Sie berücksichtigen
Sie sind verpflichtet neben Ihren innergemeinschaftlichen Lieferungen auch die innergemeinschaftlichen Dienstleistungen in einer Zusammenfassenden Meldung (ZM) an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln. Alles Wissenswerte zu diesem Thema habe ich Ihnen in einer praktischen Übersicht auf Seite 7 des Spezialreports aufbereitet.
Eine spürbare Erleichterung hat es beim Vorsteuervergütungsverfahren innerhalb der EU gegeben. Mussten Sie sich bisher durch Formulare der ausländischen Finanzbehörden kämpfen, reicht jetzt ein elektronsicher Antrag. Einzelheiten hierzu finden Sie auf Seite 8.

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Was bietet „Unternehmens-Steuern aktuell“ sonst noch. | Vielleicht möchten Sie ja zunächst wissen, was „Unternehmens-Steuern aktuell“ Ihnen neben den wichtigsten Informationen, Spar- und Gestaltungstipps rund um das Thema Unternehmenssteuern noch bietet. Das werde ich Ihnen sofort verraten: Das Bundesfinanzministerium meldet Umsatzsteuerausfälle in Milliardenhöhe, weil Betrüger durch fingierte Umsatzsteuervoranmeldungen Erstattungen erschleichen. Die Zeche zahlen alle. Um die schwarzen Schafe zu erwischen, intensiviert die Finanzverwaltung ihre Anstrengungen. Da liegt es in der Natur der Sache, dass auch die ehrlichen Unternehmer verstärkt mit Betriebsprüfungen zu rechnen haben. Mit diesen Tipps sichern Sie sich Ihren Vorsteueranspruch!Aufgrund der angeblichen Verluste im Milliardenhöhe durch Umsatzsteuerbetrug, hat der Finanzminister ein verschärftes Vorgehen der Finanzämter angekündigt. Und er wird seine Ankündigung wahr machen! Nicht nur die Betrüger müssen die Konsequenzen tragen, sondern auch die ehrlichen Unternehmen. Der Fiskus sieht genau hin und die Zahl der Prüfungen soll weiter steigen. Beispiele gefällig?  | Die Zahl der Lohnsteuer-Außenprüfungen wird steigen! |  | Die Umsatzsteuer-Nachschauen sollen ausgeweitet werden. |  | Umkehr der Beweislast bei Steuergestaltungen: Nicht mehr das Finanzamt muss nachweisen, dass Sie gegen das Gesetz handeln. Sie müssen nachweisen, das Sie im Sinne des Gesetzes handeln. |  | Klammheimlich werden Steuerfallen in die Gesetze eingebaut, die Sie kennen müssen. Ich stelle Ihnen gleich ein „harmloses“ Beispiel vor. Und dann andere, die Sie möglicherweise erschrecken werden. Doch zum Glück habe ich ja nicht nur schlechte Nachrichten für Sie. Es gibt auch gute: | | | | Der Fiskus sieht genauer hin Ab 2009 sollen nach den Vorstellungen des Finanzministers die Betriebsprüfer höhere Mehrsteuern in die Staatskassen beisteuern, als in der Vergangenheit. Ziel ist hier vor allem, Manipulationen aufzudecken. Dabei fallen natürlich auch fehlerhafte Belege/Rechnungen auf, bei denen Sie Ihren Vorsteueranspruch verlieren können. Aber auch Ihre Reisekostenabrechnungen und Bewirtungsaufwendungen stehen im Fadenkreuz des Fiskus. Der Finanzminister: „Wer in Deutschland ein Unternehmen betreibt oder einer selbstständigen Tätigkeit nachgeht, muss selber wissen, was er tut.“ Die Unternehmensteuerreform bringt positive und negative Veränderungen: - Ansparabschreibungen: Verzinsung geändert
- Geringwertige Wirtschaftsgüter: Abschreibung geändert
- Degressive Abschreibung: gestrichen
Und das ist längst nicht alles! Wichtig ist: Nur wenn Sie sich JETZT auf diese Entwicklung vorbereiten, werden Sie als Unternehmer, Geschäftsführer oder als der für die Unternehmens-Steuern verantwortliche Finanzbuchhalter auf der sicheren Seite sein!
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 | Was die neuesten Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) für Sie bedeuten. |  | Welche Möglichkeiten neue Gesetze beinhalten und wie Sie sie für Ihr Unternehmen nutzen. |  | Wie Sie bei der Umsatzsteuer nicht draufzahlen. |  | Wo Sie Steuern gestalten (natürlich im grünen Bereich ...). |  | Auf welche Stammtisch-Steuermärchen Sie nicht hereinfallen dürfen. |  | Was Sie sich von keinem Prüfer gefallen lassen brauchen. |
Und das Beste: Sie können sich vollkommen kostenlos und ohne jedes Risiko persönlich davon überzeugen, was mein Informationsdienst „Unternehmens-Steuern aktuell“ für Sie leistet. Denn ich sende Ihnen die aktuelle Ausgabe GRATIS! |
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Guido Ems Herausgeber PS:Testen Sie „Unternehmens-Steuern aktuell“ jetzt 30 Tage lang. Nutzen Sie schon während Ihres 30-Tage-GRATIS-Tests das gesamte Leistungspaket von „Unternehmens-Steuern aktuell“:  | Haben Sie Fragen zu einzelnen Beiträgen? Kein Problem: Nach Erhalt der GRATIS-Ausgabe steht Ihnen das Redaktionsteam für Rückfragen zur Verfügung.
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